Neu auch 2017: Was ist die Düsseldorfer Tabelle eigentlich genau?

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Immer wieder hört man oder liest man, dass zum neuen Jahr eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft tritt – so auch zum 01.01.2017. Meist weiß man: das hat irgendetwas mit Unterhalt im Familienrecht zu tun. Aber was ist die Düsseldorfer Tabelle genau? Bezieht sie sich nur auf Kindesunterhalt oder gilt sie auch für Ex-Partner und Verwandte?

Unterhaltsrecht

Das Unterhaltsrecht ist zwar gesetzlich geregelt, also zumindest wer von wem Unterhalt fordern kann und wer nicht. Das gilt für Kinder, für Ehegatten und Ex-Ehegatten und auch Verwandte (z. B. Elternunterhalt). Wie hoch der Unterhalt aber tatsächlich ist – ob Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt etc. –, wird vom Gesetz nicht konkret vorgegeben. Deswegen beruht das Unterhaltsrecht zu einem sehr großen Teil auf der Rechtsprechung der deutschen Gerichte. Denn die Gerichte legen fest, wie hoch ein Unterhaltsanspruch im Einzelfall ist – welche Schulden z. B. bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können oder inwieweit z. B. eine Ex-Frau verpflichtet ist, nach einer Trennung oder Scheidung wieder eigenes Geld zu verdienen.

Welches Ziel verfolgt die Düsseldorfer Tabelle?

Die Düsseldorfer Tabelle verfolgt vor allem das Ziel, die Rechtsprechung der Familiengerichte in Unterhaltsfragen zu vereinheitlichen. Das soll dazu beitragen, dass Unterhaltsansprüche im ganzen Land gerecht gestaltet sind. Regionalen Unterschieden wird aber dennoch Rechnung getragen und zwar in Form der ergänzenden Unterhaltsleitlinien der jeweiligen Oberlandesgerichte. Diese Leitlinien führen dazu, dass die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht regional einheitlich ist.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle genau?

Dass die Rechtsprechung das Unterhaltsrecht stark prägt hat aber einen entscheidenden Nachteil: Das birgt die Gefahr, dass Unterhaltsansprüche von Fall zu Fall und von Region zu Region unterschiedlich bewertet werden. Aus diesem Grund hat das OLG Düsseldorf seit den 1960er Jahren die „Düsseldorfer Tabelle“ als Unterhaltsleitlinie herausgegeben, die in Abstimmung mit allen anderen deutschen Oberlandesgerichten und in Abstimmung mit dem deutschen Familiengerichtstag entsteht. Sie wird im Abstand von ein bis zwei Jahren zu Jahresbeginn erneuert um aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen zu können.

Die Düsseldorfer Tabelle regelt – anders als oft vermutet – nicht nur die Höhe von Kindesunterhalt. Sie besteht aus vier Teilen: Der Kindesunterhalt wird in Teil A der Tabelle behandelt, in Teil B der Ehegattenunterhalt und in zwei weiteren Teilen die Mangelfallberechnung (Teil C) und der Verwandtenunterhalt (Teil D).

Mindestunterhalt außerhalb der Düsseldorfer Tabelle geregelt

Seit dem 01.01.2016 ist der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern jedoch rechtlich genau in der Mindestunterhaltsverordnung geregelt. Für das Jahr 2017 werden dort folgende Beträge für den monatlichen Mindestunterhalt festgelegt: Bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres hat ein Kind Anspruch auf 342 Euro Unterhalt monatlich, bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Anspruch auf mindestens 393 Euro, bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres auf mindestens 460 Euro monatlich.

Fazit

Die Düsseldorfer Tabelle ist die Grundlage für die Berechnung von Unterhalt jeder Art. Sie ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber zumindest eine verlässliche Grundlage für die Einschätzung von Unterhaltsansprüchen durch die zuständigen Familiengerichte. Wenn es um Unterhalt geht, kommen Sie an der Düsseldorfer Tabelle also nicht vorbei.

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