Neudarlehen für Rentner ein Ding der Unmöglichkeit?

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Darlehensnehmer, welche im Alter um ein Neudarlehen ersuchen, blitzen mit ihrer Darlehensanfrage häufig ab. Betroffen sind teilweise sogar bereits Darlehensnehmer ab dem 40. Lebensjahr.

Dies insbesondere dann, wenn das Darlehen keinem wohnungswirtschaftlichen Zwecken dient, m. a. W., wenn es sich um ein reines Konsumentendarlehen handelt und keine Besicherung durch eine Grundschuld erfolgt.

Grund ist die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie, welche seit März 2016 in Kraft ist

Hiernach bleibt das sonstige Vermögen des Darlehensnehmers bei der Bonitätsprüfung unberücksichtigt, sodass selbst hohes Bar- und Sachwertvermögen häufig zu keinem Neudarlehen verhilft.

(Mit-)Entscheidend ist jedoch der Faktor, ob der Darlehensnehmer das Darlehen innerhalb eines gewissen Zeitraums zurückzahlen kann, was naturgemäß bei älteren Darlehensnehmern schwierig sein kann, wo die laufenden Einnahmen aus Rentenzahlungen und die Demografie natürliche Grenzen setzen.

Hoffnung macht jedoch eine neue Rechtsverordnung, welche seit Juni dieses Jahres gültig ist

Hiernach dürfen die Banken bei der Kreditvergabe nunmehr wieder die Wertsteigerung der Immobilie in die Bonitätsprüfung mit einbeziehen, was in Zeiten ansteigender Immobilienpreise den Darlehensnehmern naturgemäß in die Hände spielt.

Die Banken gehen außerdem dazu über, besonders hohe Absicherungen und zusätzliche Verträge – häufig Bausparverträge zur Ablösung des beantragten Darlehens – einzufordern.

Ob der Gesetzgeber weitere Novellierungen zur Abfederung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beabsichtigt, ist offen.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät und vertritt Darlehensnehmer in rechtlichen Fragen.


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