Neue Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen wegen „Schein“-Privatverkäufen auf eBay

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Abmahnung der Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht durch Auftreten als sog. „Schein“-Privater auf eBay.

Die Kanzlei Sievers & Kollegen aus Berlin vertritt die Interessen einer Händlerin, welche gewerblich auf der Verkaufsplattform eBay.de auftritt. Sie vertreibt hierüber Artikel im Bereich Bekleidung. Zurzeit verschickt die Kanzlei Sievers & Kollegen in ihrem Namen eine Abmahnung an eine Person, welche ebenfalls ihre ähnlichen Produkte auf der Plattform eBay.de vertreibt und mit ihr im Wettbewerb steht. 

Nach Ansicht der Kanzlei Sievers & Kollegen hält der von der Abmahnung betroffene Händler die gesetzlichen Informationspflichten und gewerbliche Pflichtangaben nicht ein. Gerügt wird insbesondere, dass der Betroffene, ausweislich der Anzahl der Verkäufe, einen gewerblichen Handel betreibt, jedoch privat auftritt.

Durch dieses Auftreten als „Schein“-Privater wird gegen die gesetzlichen Informationspflichten, welche insb. in dem Einstellen eines Impressums und einer Belehrung über das Widerrufsrecht des Käufers liegen, verstoßen.

Durch das Schreiben wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Bevor allerdings eine Erklärung abgegeben wird, sollte unbedingt geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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