Neue Abmahnung des RA Markus Zöller aus Münster im Auftrag der Rinelli GmbH

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Abmahnung des RA Markus Zöller aus Münster Abmahnung im Auftrag der Rinelli GmbH wegen mehrerer Wettbewerbsverstöße

Der Rechtsanwalt Markus Zöller aus Münster vertritt wieder einmal die Interessen der Rinelli GmbH und verschickten in ihrem Namen eine Abmahnung. Die Rinelli GmbH vertreibt über einen Onlineshop Holzkisten (Wein- und Obstkisten). Die Abmahnung richtet sich an einen unternehmerischen Händler, der ebenfalls online auftritt und mit der Rinelli GmbH im Wettbewerb steht. Eine ähnliche Abmahnung des RA Markus Zöller für die Rinelli GmbH wurde bereits vor einigen Monaten bekannt.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe im Rahmen seiner Verkaufsangebote irreführende Informationen zur Dauer der Widerrufsfrist angegeben. So wird an einer Stelle von „30 Tage“, an anderer von „einem Monat“ gesprochen. Ein Monat entspräche, so führt RA Markus Zöller aus, jedoch insbesondere nach der Rechtsprechung nicht 30 Tagen. Dadurch bestehe die Gefahr, dass der Verbraucher die ihm zustehenden Rechte nicht oder aber erst verspätet geltend macht. Dies stellt nach Ansicht des RA Zöller ebenfalls einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil dar, da der Verbraucher die ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, bei deren Ausübung Kosten oder Umstände für den Verkäufer entstehen könnten. Dies würde Ansprüche der Rinelli GmbH aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes gem. §§ 8 Abs. 1, 3 und 3a UWG begründen.

Auch würde es dem Verkaufsangebot des Betroffenen an den erforderlichen Preisangaben gem. § 1 II Nr. 1 PangV fehlen. Hiernach ist es erforderlich, dass die für die Ware anfallende Umsatzsteuer angegeben wird. Zudem kommt der Abgemahnte auch nicht seiner Impressumspflicht gem. § 5 TMG nach, indem Angaben zum Handelsgericht und der HR-Nummer, der Umsatzsteuer-ID-Nummer und der Angabe des Geschäftsführers in dem Verkaufsangebot selbst unterlassen wurden.

RA Zöller fordert daher im Namen der Rinelli GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert. Wegen der mehrfachen Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ergäbe sich daher der Anspruch auf Zahlung von insgesamt 1.832,01 Euro.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.


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