Neue Apartmenthochhäuser in Benidorm vor dem Abriss – 100 Mio. € Schaden – Private Käufer betroffen

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Der spanische Bundesgerichtshof (Tribunal Supremo) in Madrid hat den Abriss von zwei Apartment-Hochhäusern in Benidorm, Comunidad Valenciana, angeordnet. 

Benidorm ist ein bekannter Badeort an der spanischen Mittelmeerküste mit einer großen Anzahl von Wolkenkratzern, in denen sich Ferienwohnungen und Hotels befinden.

Die Entscheidung des Tribunal Supremo zeigt die Risiken, denen Investoren und Käufer von illegal errichteten Immobilien in Spanien ausgesetzt sind.

Die beiden Hochhäuser „Gemelos 28“, die direkt am Meer stehen, wurden wenige Meter zu nah an der Küste gebaut. Dieser Standort in unmittelbarer Nähe der Küstenlinie ist nicht mit dem spanischen Küstengesetz (Ley de Costas) vereinbar. Obwohl die zuständige spanische Baubehörde seinerzeit eine formal korrekte Baugenehmigung erteilt hatte, müssen die beiden Immobilien nun abgerissen werden.

Die Kosten dafür werden auf ca. 100 Millionen Euro geschätzt, da die Objekte aufgrund der dichten Bauweise in der Nachbarschaft nicht gesprengt werden können, sondern Stockwerk für Stockwerk abgerissen werden müssen.

Die Eigentümer der Wohnungen, für die meist zwischen 400.000 und 700.000 Euro bezahlt wurden, sind derzeit die Hauptopfer. Dem Vernehmen nach sind unter den Betroffenen viele deutsche, belgische und britische Staatsbürger.

Ihnen stehen nach der Entscheidung des spanischen Gerichts zwar Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche zu, wobei allerdings unklar ist, ob diese auch mit Erfolg durchgesetzt werden können. In jedem Fall ist die gerichtliche Geltendmachung derartiger Ansprüche in Spanien langwierig und kostspielig.

Der Investor und Projektentwickler, der die beiden Wohntürme geplant und errichtet hatte, ist massiven Schadenersatzforderungen ausgesetzt. 

Tipp:

Dieses Ereignis in Benidorm ist kein Einzelfall. Insbesondere an der spanischen Mittelmeerküste gibt es eine Reihe von Investitionsruinen, die mehr oder weniger baulich fertiggestellt wurden. Diese Objekte konnten aber nie genutzt werden, weil spanische Gerichte dies untersagt hatten.

Dieser Fall zeigt einmal mehr die wirtschaftliche Bedeutung und Wichtigkeit einer gründlichen rechtlichen Prüfung (Due Diligence) VOR dem Kauf von spanischen Immobilien und vor der Umsetzung von Bauprojekten im spanischen Immobiliensektor. 

Gerade ausländischer Käufer und Investoren, die mit den lokalen Regelungen nicht vertraut sind und diese folglich auch nicht einschätzen können, sollten frühzeitig einen Experten involvieren. Dieser kann dann im Auftrag der Immobilienkäufer eine zum konkreten Fall passende rechtliche Vorabprüfung durchführen. 



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