Neue Audi AG Abmahnung von Rechtsanwalt Kessler

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Unserer Fachanwaltskanzlei liegt wieder eine Abmahnung des Automobilherstellers AUDI AG vor, die durch die Rechtsanwaltskanzlei Kessler IP & Legal Expertise ausgesprochen wurde. Es geht im Abmahnschreiben um eine angebliche Markenrechtsverletzung.


Gegenstand der Abmahnung ist das Markenzeichen der AUDI AG, die vier ineinandergeschlungenen Ringe. Dieses Zeichen ist als Unionsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum unter der Registernummer 000018762 eingetragen und genießt markenrechtlichen Schutz u.a. für Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeugteile und Zubehör. Der konkrete Vorwurf in der uns aktuell vorliegenden Abmahnung lautet, dass unser Mandant auf Ebay Schlüsselanhänger zum Kauf angeboten haben soll, die mit dem Markenzeichen der AUDI AG, den vier ineinandergeschlungenen Ringen, versehen gewesen sein sollen. Es handele sich bei diesen allerdings nicht um offizielle Merchandise-Produkte von AUDI, mithin nicht um Originalware. Deshalb stelle die Verwendung der Markenzeichen eine Markenrechtsverletzung gemäß § 14 Abs. 1 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 UMV dar. 

Geltend gemachte Ansprüche:

Von unserem Mandanten wird verlangt, dass dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich damit verpflichten soll, im Falle der zukünfitgen Wiederholung der behaupteten Markenrechtsverletzung eine Vertragsstrafe an die AUDI AG zu zahlen. In der Anlage zu der Abmahnung ist bereits ein vorformuliertes Muster einer solchen Unterlassungserklärung beigefügt, in der für jeden Fall der künftigen angeblichen Wiederholung der Rechtsverletzung eine feste Vertragsstrafe von 5.001,- Euro vorgesehen ist.

Wir weisen darauf hin, dass grundsätzlich nicht die Verpflichtung besteht, eine pauschale Vertragsstrafe zu versprechen.

Des Weiteren wird von unserem Mandanten verlangt, die Kosten der Abmahnung zu ertstatten. Diese werden mit 2.538,10 Euro beziffert. Weitere geltend gemachte Kosten beziehen sich auf die Testkaufkosten, anhand dessen die AUDI AG an die Daten unseres Mandanten gelangt sein dürfte.

Wie Abgemahnte reagieren sollten:

Wir vertreten seit Jahren Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet, die wegen diverser angeblicher Rechtsverletzungen abgemahnt worden sind. Aufgrund unserer Erfahrung können wir sagen, dass Abgemahnten generell immer anzuraten, ist eine Abmahnung unverzüglich nach Erhalt von einem spezialisierten Rechts- oder Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen zu lassen. Es sollte zunächst überprüft werden, inwieweit die Abmahnung berechtigt ist. Grundvoraussetzung einer Markenrechtsverletzung ist etwa das Handeln im geschäftlichen Verkehr. Ob diese Voraussetzung im Einzelfall erfüllt ist, sollte im Einzelfall spezialisisert geprüft werden. 

Ein weiterer wichtiger Rat ist, dass eine Abmahnung nicht ignoriert werden sollte. Die Gegenseite könnte in diesem Fall die (vermeintlichen) Ansprüche gerichtlich geltend machen, was zu höheren Kosten führen würde. 

Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Jan B. Heidicker erklärt Ihnen in unserem Ratgebervideo, welche weiteren Tipps nach Erhalt einer Abmahnung beachtet werden sollten.

Gerne stehen wir auch Ihnen zur Seite!

Wir können in unserer Rechts- und Fachanwaltskanzlei inzwischen auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihre Vorteile:

- Spezialisierte Beratung infolge unserer einschlägigen Erfahrungswerte

- Unsere Beratung erfolge persönlich uns spezialisiert

- Faires Pauschalhonorar bei Abmahnungen für Kostentransparenz

- Wir vertreten Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet

- Unkomplizierte Abwicklung Ihres Falles

Gerne bieten wir Abgemahnten eine kostenlose Ersteinschätzung des Falles an. Dazu können Sie uns gerne unter 02307-17062 telefonisch erreichen. Gerne können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück, in der Regel direkt am selben Tag. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de

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