AUDI Abmahnung der Kanzlei Kessler Kaiser

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Weil unser Mandant angeblich die Markenrechte der AUDI AG dadurch verletzt hat, dass er über eBay Aufkleber zum Kauf angeboten hat, wurde er kürzlich von der Kanzlei Kessler Kaier abgemahnt.

In der Abmahnung heißt es, dass das Markenzeichen von AUDI, die vier ineinander geschlungenen Ringe, markenrechtlichen Schutz genieße. Auch das weitere Zeichen "AUDI Sport" sei entsprechend markenrechtlich geschützt. Unter anderem seien die Zeichen beim Europäischen Amt für geistiges Eigentum als Marken eingetragen.

Unserem Mandanten wird in der Abmahnung vorgeworfen, eine Markenverletzung an beiden genannten Markenzeichen begangen zu haben. Konkret soll er über eBay Aufkleber zum Kauf angeboten haben, die entweder eines der Markenzeichen abbilden oder mit einer der Marken im Angebotstitel oder der eBay-Produktbeschreibung geworben haben. Jedenfalls handele es sich bei den angebotenen Waren nicht um solche, die von AUDI selbst in den Verkehr gebracht worden seien. Dies stelle aus folgenden Gesichtspunkten eine Markenverletzung dar:

Das Recht, die genannten Marken im geschäftlichen Verkehr zu verwenden stehe nur der AUDI AG und nicht unserem Mandanten zu, § 14 Abs. 1 MarkenG, Art. 9 Abs. 1 UMV. Markenprodukte dürften ohne Zustimmung des Markeninhabers nicht in den geschäftlichen Verkeht gebracht, dort angeboten, besessen oder beworben werden, § 14 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 3 Nr. 2, Nr. 6 MarkenG, Art. 9 Abs. 2 lit. a, b, Abs. 3 b, f UMV.

Ansprüche:

Aufgrund der angeblichen Markenverletzung verlangt AUDI von unserem Mandanten die Unterlassung der Verwendung der genannten Marken. Um die Gefahr der Wiederholung zukünftiger Rechtsverletzungen zu beseitigen, soll unser Mandant außerdem eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung unterschreiben. Hiermit würde unser Mandant verbindlich versprechen, im Falle eines Verstoßes gegen die Erklärung eine Vertragsstrafe an AUDI zu zahlen. In der von der Gegenseite vorformulierten Unterlassungserklärung wird eine pauschale Vertragsstrafe für jeden Fall des Verstoßes in Höhe von 5.001 Euro vereinbart. 

Außerdem verlangt AUDI von unserem Mandanten die Erteilung einer Auskunft über die Herkunft der Aufkleber, die erzielten Umsätze und Gewinne. Weiterhin wird verlangt, dass unser Mandant einen Produktrückruf einleitet.

Ebenfalls soll unser Mandant die Anwaltskosten von AUDI erstatten, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden seien. Diese werden mit 2.305,40 Euro beziffert.

Wie sollte ich bei Erhalt einer Abmahnung reagieren?

Grundsätzlich raten wir dazu, nach Erhalt einer Abmahnung schnellstmöglich spezialisierte anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen. Eine jede Abmahnung sollte zunächst auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft werden. Je nach Einzelfall gibt es dann verschiedene mögliche Vorgehensweisen, die von der kompletten Zurückweisung aller Ansprüche bis hin zur Abgabe einer modifizierten, d.h. abgewandelten, strafbewehrten Unterlassungserklärung reichen. Insbesondere raten wir davon ab, eine Unterlassungserklärung mit pauschaler Vertragsstrafe zu unterzeichnen. Eine Abmahnung sollte außerdem nicht ignoriert werden. Die Gegenseite könnte sodann ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Dies würde zu einem deutlich erhöhten Kostenrisiko führen. Im Ratgebervideo von Fachanwalt Jan B. Heidicker erfahren Sie, worauf es bei Erhalt einer Abmahnung ankommt.

Wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Ihr Vorteil:

  • Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung 
  • Persönliche und enge Beratung und Betreuung 
  • Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
  • Bundesweite Vertretung 
  • Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück. Da uns Kostentransparenz sehr wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte. 

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage oder in unserem Abmahnblog.


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