Neue AV-Wohnen vom 16.06.2015

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In Berlin gelten voraussichtlich ab dem 01.07.2015 neue Mietobergrenzen für ALG II-Empfänger und Bezieher von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Nunmehr gelten auf Grundlage des Mietspiegels 2015 folgende Richtwerte für die Bruttokaltmiete (also Kaltmiete nebst Betriebskosten):

Anzahl der PersonenAngemessene Bruttokaltmiete
1364,50
2347,40
3518,25
4587,35
5679,97
jede weitere Person84,12

Nach wie vor können diese Werte in bestimmten Härtefällen um 10 % überschritten werden. Als Härtefall gelten:

a) Alleinerziehende
b) längere Wohndauer (mehr als 15 Jahre)
c) wesentliche soziale Bezüge (z.B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kitas)
d) über 60-jährige Leistungsempfänger
e) Schwangere
f) Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte erzielen

Hinzuzurechnen sind die tatsächlichen Heizkosten bis zur Grenze unwirtschaftlichen Heizens. Zur Bestimmung des individuellen Grenzwerts muss man im aktuellen bundesweiten Heizkostenspiegel (www.heizspiegel.de) den maßgeblichen Wert für zu hohes Heizen (roter Grenzwert) mit der Wohnungsgröße multiplizieren. Die Wohnungsgröße ist jedoch bei folgenden Grenzwerten zu kappen: Bei einer Person wären dies bis zu 50m², bei 2 Personen bis 60m², bei 3 Personen bis 80m², bei vier Personen bis 90 m² und für jede weitere Person bis 15 m² mehr.

Gegenüber den bisher geltenden Angemessenheitsgrenzwerten bringt die neue AV-Wohnen nach meiner Einschätzung kaum Entlastung für Leistungsberechtigte. Angesichts der Tatsache, dass die Werte für die Bruttokaltmiete auf dem Mietspiegel basieren und dieser bei seiner Veröffentlichung bereits etwas überholt ist (der im Mai 2015 veröffentlichte Mietspiegel gibt wieder, welche Mieten zum 01.09.2014, also vor mehr als einem halben Jahr, gezahlt wurden) und berücksichtigt nur Bestandsmieten. Es ist also nicht gesagt, dass man zu diesen Werten bei der Neuanmietung einer Wohnung fündig wird.

Wenn Sie Probleme mit der Übernahme Ihrer Miete durch das Jobcenter oder das Sozialamt haben, stehe ich Ihnen gerne, wie auch bei anderen sozialrechtlichen Problemen, mit anwaltlicher Hilfe zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich bitte für eine unverbindliche Ersteinschätzung. 


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