Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2019 – höheres Kindergeld ab 01.07.2019

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2019

Ab dem 1.1.2019 gilt die neue Düsseldorfer Tabelle.

Die neue Düsseldorfer Tabelle führt zu einer leichten Erhöhung der Zahlbeträge.

2. Höheres Kindergeld ab 01.07.2019

Die bisherigen Kindergeldbeträge von 194 € für das erste und zweite Kind und 200 € für das dritte Kind sowie ab dem vierten Kind 225 € gelten nur noch bis 30.6.2019.

Ab dem 1.7.2019 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind 204 €, für das dritte Kind 210 € und ab dem vierten Kind werden 235 € Kindergeld gezahlt.

3. Auswirkungen der neuen Düsseldorfer Tabelle und des erhöhten Kindergeldes auf die Höhe des Zahlbetrages

Wie sich die neue Düsseldorfer Tabelle und das erhöhte Kindergeld auf den zu zahlenden Unterhalt auswirken, wird nachfolgend exemplarisch an der Entwicklung des Zahlbetrages des Mindestunterhalts für ein Kind in der Altersstufe 0-5 Jahre dargestellt:

Musste bis einschließlich Dezember 2018 für ein Kind in der Altersstufe 0-5 Jahre ein Mindestunterhalt in Höhe von 251 € gezahlt werden, so müssen für dieses Kind ab Januar 2019 aufgrund der neuen Düsseldorfer Tabelle 257 € gezahlt werden. 

Die Erhöhung des Kindergeldes mit Wirkung zum 1.7.2019 führt dazu, dass sich dann ab 1.7.2019 der zu zahlende Unterhalt auf 252 € ermäßigt, nachdem das Kindergeld hälftig auf den zu zahlenden Unterhalt anzurechnen ist.

In den anderen Altersstufen und Einkommensgruppen gilt Vergleichbares.

Jedenfalls ist bereits jetzt abzusehen, dass der zu zahlende Unterhalt nicht nur jetzt zum Jahreswechsel 2018/2019 neu auszurechnen ist, sondern auch spätestens zum 1.7.2019.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf, wenn Sie an einer kostenpflichtigen Beratung interessiert sind. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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