Neue Steuervergünstigungen des Jahres 2019 im Bereich der spanischen Erbschaft- und Schenkungssteuer

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Bereits in den vergangenen Jahren haben einzelne autonome Gemeinschaften Spanien von ihrer ergänzenden Gesetzgebungskompetenz im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer Gebrauch gemacht und sukzessive die Steuerfreibeträge (Reducciones) und/oder Steuervergünstigungen (Deducciones y Bonificaciones) erhöht. Dieser Trend wird auch im Jahr 2019 fortgesetzt. 

Dieser Beitrag soll einen aktualisierten Überblick über die Steuervergünstigungen aufgrund enger familiärer Beziehungen des Erben bzw. Beschenkten zu dem Erblasser bzw. Schenker bieten: 

Diskrepanz zwischen dem nationalen und dem autonomen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht:

Im Gegensatz zu dem nationalen Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht gewähren die Steuergesetze vieler der 17 autonomen Gemeinschaften Spaniens inzwischen erhebliche Steuervergünstigungen im Bereich des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechtes. Unstrittig ist es inzwischen, dass auch nicht in Spanien ansässige Erben oder Beschenkte diese Steuervergünstigungen nutzen können. 

Aufgrund der 17 konkurrierenden autonomen Steuergesetze ist es nicht immer einfach, einen Überblick über die aktuell geltenden Steuerregelungen zu behalten. Zumal geänderte Koalitionen in den Landesparlamenten oft auch Änderungen in diesem Rechtsbereich nach sich ziehen. Die Tatsache, dass anders als in Deutschland Erbschaften und Schenkungen unterschiedlichen steuerlichen Regelungen unterliegen, erschwert die Steuerprognose. 

Neue Steuervergünstigungen des Jahres 2019:

Zu berücksichtigen ist es, dass die folgenden Steuervergünstigungen des Jahres 2019 die bereits zuvor geltenden, teilweise weitreichenden Freibeträge und/oder Reduzierungen erweitern. Hierzu können Sie sich gerne durch meine Veröffentlichungen der vergangenen Jahre informieren oder sich direkt an mich wenden:

Erbschaftssteuern: 

Aragon: Steuerfreibeträge für Abkömmlinge, Ehegatten, Vorfahren und Kinder des Ehegatten entfallen, wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage unter 500.000 EUR liegt (ab dem 01.01.2018).

Kanarische Inseln: Die bereits bestehende Steuerreduzierung um 99,9 % zugunsten von Abkömmlingen, Ehegatten und Vorfahren erweitert sich auch auf Seitenverwandte, also Geschwister und deren Kinder (ab dem 01.01.2019).

Kantabrien: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 100 % (ab dem 01.01.2019).

Galizien: Steuerfreibetrag von 16.000,00 EUR für Geschwister des Erblassers (ab dem 01.01.2019).

Schenkungssteuern:

Andalusien: Es ist zu erwarten, dass die neue Landesregierung in Kürze die im Bereich der Erbschaftsbesteuerung bereits bestehenden, erheblichen Steuerreduzierungen auf Schenkungen zwischen Eltern und ihren Abkömmlingen sowie zwischen Ehegatten ausweitet. Hierbei ist daher die aktuelle Gesetzgebung zu beobachten. 

Aragon: Steuerreduzierung um 65 % für Kinder und Ehegatten des Schenkenden, wenn die steuerliche Bemessungsgrundlage unter 500.000 EUR liegt (ab dem 01.01.2018). 

Kantabrien: Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 100 % (ab dem 01.01.2019).

Madrid: Die bereits bestehende Steuerreduzierung für Abkömmlinge, Ehegatten und Vorfahren um 99 % (bei Formalisierung mittels einer notariellen Urkunde) wird auf Seitenverwandte in Höhe von 15 % bzw. 10 % erweitert, je nach konkretem Verwandtschaftsverhältnis bei einer steuerlichen Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 EUR bzw. um 98 % bei einer darüber liegenden (ab dem 01.02.2018).

Rechtstipp:

Wenden Sie sich gerne an mich, wenn die geltende Steuersituation einer der autonomen Gemeinschaften Spaniens im Bereich der Erbschafts- oder Schenkungssteuer für Sie von Interesse ist. Ich biete meiner Mandantschaft regelmäßig an, eine Simulation der bei einer Schenkung oder einer zukünftigen Erbschaft einer Immobilie oder sonstigen in Spanien gelegenen Vermögens entstehenden Steuern und sonstigen Nebenkosten im Vorfeld einer Erbschaftsannahme oder Durchführung einer Schenkung in Spanien durchzuführen. 

Hinweise:

Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Artikel um eine abstrakte und lediglich informative Darstellung der steuerlichen Situation im Zeitpunkt der Veröffentlichung handelt. Die steuerlichen Erläuterungen können eine konkrete Rechts- und Steuerberatung nicht ersetzen. Aus Gründen der besseren Darstellung beinhaltet dieser Artikel nur bestimmte steuerliche Aspekte, keinesfalls eine vollständige Darstellung der spanischen Steuergesetzgebung in dem behandelten Bereich. Insbesondere wurden nur die Fallgruppen der engen verwandtschaftlichen Beziehung behandelt, wobei nicht alle Konstellationen berücksichtigt werden konnten. Auch auf die Aufnahme der Voraussetzungen und dem erforderlichen Vorgehen, um die jeweiligen Steuerreduzierungen in Anspruch nehmen zu können, musste verzichtet werden. Aspekte der deutschen Besteuerung wurden nicht berücksichtigt. Jegliche Gewähr muss daher ausgeschlossen werden. 



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