Neue Wege bei der Regulierung im Personenschadensrecht - Teil III

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Neue Wege bei der Regulierung im Personenschadensrecht - „Punitive damages", das „System der taggenauen Schmerzensgeldbemessung" und der „Härtefonds"

Härtefonds / Entschädigungsfonds

Opferschutzverbände, Verbraucherschützer, Patientenorganisatoren und Anwälte, die auf Geschädigtenseite tätig sind, verlangen seit vielen Jahren von Seiten der Politik die Geschädigtenrechte zu stärken. Jeder auf dem Gebiet des Patientenrechtes tätige Jurist weiß, dass allen besseren Beteuerungen zum Trotz das als „Reform" avisierte neue „Patientenrechtegesetz" nichts weiter als eine „Mogelpackung" ist,  ohne jede relevante Verbesserung für den Geschädigten. Körperlich geschädigte Patienten müssen nach wie vor gegen eine oftmals regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft ankämpfen, die nicht nur in Einzelfällen, wie oftmals kolportiert, keine Mühen scheut, sich ihrer Regulierungspflicht zu entziehen. Der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft weist in einer Stellungnahme zu Reformvorschlägen von Opferseite darauf hin, der jetzige Rechtsrahmen habe sich bewährt. Das ist richtig, allerdings nur für die Versicherer, nicht jedoch für die Betroffenen von Personenschäden.

Insbesondere enthält das Gesetz keinerlei Regelungen zu einem Entschädigungsfonds für Patienten, obwohl dieser nicht nur von Patientenschutzorganisationen und Opferverbänden, sondern auch Vertretern der politischen Opposition im Bundestag und sogar vom Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Wolfgang Zöller (CSU), immer wieder ins Gespräch gebracht wurde. Gerade aufgrund der für den Rechtspraktiker bekannten Regulierungsproblematiken, aber auch den langen Verfahrensdauern sollte daher auf die Einführung eines entsprechenden Fonds für den Bereich des Patientenrechtes hingewirkt werden. Die Ausgestaltung dieses Fonds ließe sich problemlos bewerkstelligen, zumal auch hier auf bereits bestehende Entschädigungsmodelle zurückgegriffen werden könnte, die in anderen Bereichen bestehen. Zu denken ist dabei insbesondere an Regelungen der §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz, die für genau diejenigen Fälle eintreten, in denen geschädigte Verkehrsopfer durch das System fallen und auf ihren Ansprüchen sitzen bleiben.

Der Verein Verkehrsopferhilfe e.V. wurde im Jahre 1963 von allen Autohaftpflichtversicherern, die dem früheren HUK-Verband angehörten, gegründet: Mit Wirkung vom 01.01.1966 wurde ihm die Stellung des gesetzlichen Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen und seit dem 01.01.2003 die Stellung der Entschädigungsstelle jeweils mit Zustimmung zugewiesen.[1]

Der Garantiefonds ist eingerichtet worden, um letzte Lücken im Pflichtversicherungsgesetz zu schließen und um die Verkehrsopfer vor Härten zu bewahren, gegen die sie sich am wenigsten schützen können. Er reguliert nach den §§ 12 ff. Pflichtversicherungsgesetz u.a. Schäden, die durch den Gebrauch eines nicht zu ermittelnden beziehungsweise pflichtwidrig nicht versicherten Kraftfahrzeuges entstanden sind oder mit einem Kraftfahrzeug vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigefügt werden. Ferner ist er zuständig im Falle einer Insolvenz eines in Deutschland tätigen Autohaftpflichtversicherers. Die gesamten Schadenaufwendungen werden allein von den Autohaftpflichtversicherern getragen: Die öffentliche Hand beteiligt sich nicht. Jeder kann sich an den Verein wenden; man muss kein Mitglied sein.

Das Bundesland Hamburg ist aktuell mit Reformvorschlägen vorgeprescht, die genau in diese Richtung zielen: Cornelia Prüfer-Storcks, Senatorin für Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg will einen Entschädigungsfonds einrichten, aus dem Opfer nach einem Behandlungsfehler rasch und unbürokratisch finanzielle Unterstützung erhalten sollen. Der Vorschlag des Senates zielt auf eine bundesmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechtes hin, wobei Gesetzgebungs- und Handlungskompetenz auf den Bund fiele. Es sollen durch diesen Fonds jährlich rund 20.000 Fälle positiv beschieden werden. Dafür sei eine erste Finanzausstattung von etwa 100 Millionen Euro notwendig. Hamburg hat damit unter den deutschen Bundesländern eine Vorreiterrolle eingenommen, der die anderen Bundesländer nachfolgen dürften.

[1] vgl. www.verkehrsopferhilfe.de/entschaedigungsfonds.html, Auszug vom 11.04.2012

Link zum ersten Teil des Beitrags „Neue Wege bei der Regulierung im Personenschadensrecht"

Link zum zweiten Teil des Beitrags „Neue Wege bei der Regulierung im Personenschadensrecht"



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