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Neue Zapf Creation-Abmahnung wegen Marke „BABY born“

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Unsere Kanzlei hat in der Vergangenheit bereits häufiger in Fällen verteidigt, in denen unsere Mandanten markenrechtlich durch die Kanzlei Zierhut IP abgemahnt worden war. Nun liegt uns eine neue derartige Abmahnung vor. 

Die Zapf Creation AG ist nicht nur Herstellerin von Kinderspielzeug, sondern auch Inhaberin der Marke „BABY born“, die unter der Registernummer 002468346 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragen ist. An dieser eingetragenen Marke soll unsere aktuelle Mandantin eine Markenrechtsverletzung begangen haben. Über die Verkaufsplattform Etsy soll sie selbstgenähtes Puppenzubehör zum Kauf angeboten und mit der Marke „BABY born“ beworben haben. Bei diesem handele es sich jedoch nicht um Originalzubehör, das durch Zapf Creation selbst hergestellt worden sei. Deshalb sei die Verwendung des Begriffs "BABY born" zur Bewerbung der Waren auch nicht zulässig. Vielmehr stelle sie eine Markenverletzung gem. § 14 MarkenG dar und sei rechtswidrig.  

Forderungen:

Aufgrund der angeblichen Rechtsverletzung verlangt die Kanzlei Zierhut IP für ihre Mandantin die Erfüllung folgender Ansprüche:

  • Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Erteilung einer Auskunft
  • Schadensersatz
  • Erstattung der Abmahnkosten
  • Geforderter Gesamtbetrag: 2.305,40 €

Abmahnung erhalten - was tun?

Wenn Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, sollten Sie folgende Ratschläge beachten: Eine generelle Aussage zur Berechtigung der Abmahnung ist nicht möglich. Dies ist damit begründet, dass die Rechtmäßigkeit von den individuellen Einzelfaktoren abhängig ist. Grundsätzlich sollten Abmahnung aber nicht ignoriert werden, da es ansonsten zu gerichtlichen Schritten seitens des Abmahners kommen könnte. Es ist allerdings auch nicht ratsam, die einer Abmahnung beigefügte vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft zu unterschreiben. Dies könnte als Schuldeingeständnis gewertet werden. Stattdessen sollten Abgemahnte ihre Abmahnung zunächst von einem spezialisierten Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz überprüfen lassen. Je nach individueller Sachlage bestehen verschiedene Verteidigungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte für eine zielgerichtete und effektive Verteidigung. Welche wichtigen Verhaltenstipps Abgemahnte zudem beachten sollen, erklärt Ihnen Jan B. Heidicker (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, Urheber- und Medienrecht sowie IT-Recht) im Video: 

Sofern Sie ebenfalls abgemahnt worden sind, bieten wir Ihnen eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung an. Dazu können Sie uns Ihre Abmahnung einfach per E-Mail an ra@kanzlei-heidicker.de senden oder uns unter 02307-17062 anrufen. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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