Neuer Daimler-Rückruf für ältere Modelle – alles zum neuen Mercedes-Skandal 2021 vom Anwalt erklärt

  • 6 Minuten Lesezeit

Sie fahren einen Diesel von Mercedes, der nicht älter als 10 Jahre ist und ärgern sich über den Wertverlust wegen des Dieselskandals? Dann haben wir gute Nachrichten für Sie. Was Sie tun können und welche Rechte Ihnen zustehen, erklärt dieser Artikel:

Hintergrund zum neuen Abgasskandal bei Mercedes

Ein neues Kapitel im Daimler-Dieselskandal beginnt: Erst kürzlich berichteten die Medien übereinstimmend, dass Daimler weitere 700.000 Fahrzeuge der älteren Baujahre manipulierte – davon sind ganz aktuell nun auch etwa 260.000 Mercedes Sprinter betroffen.


Immer mehr Mercedes vom Abgasskandal betroffen

Daimler gab am 11. Oktober 2019 bekannt, dass das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf angeordnet habe: Dem Unternehmen wird erneut vorgeworfen, die Abgaswerte weiterer Dieselfahrzeuge manipuliert zu haben. Es ist eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut worden, die erkennt, wann sich das Fahrzeug auf dem Prüfstand befindet. In solchen Prüfsituationen wird der Stickoxidausstoß dann automatisch verringert, somit verfälscht. Auf der Straße ist der Stickoxidausstoß der betroffenen Fahrzeuge folglich wesentlich höher als auf dem Prüfstand.

Von dem aktuellen Daimler-Dieselskandal sind jedoch nur Fahrzeuge erfasst, die vor Juni 2016 gebaut wurden. Motoren aktueller Baugruppen seien nicht betroffen. Von Daimler wird nun angeboten und empfohlen, ein kostenloses Software-Update am Fahrzeug installieren zu lassen, das die Betrugssoftware entfernen und den Stickoxidausstoß auf den Straßen reduzieren soll.


Welche Rechte haben betroffene Mercedes-Fahrer?

Wenn das eigene Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, haben Mercedes-Fahrer in der Regel zwei empfehlenswerte Möglichkeiten, ihre Rechte durchzusetzen:


Fahrzeugrückgabe gegen Erstattung des Kaufpreises

Zunächst kann der Fahrzeuginhaber von dem Kaufvertrag zurücktreten. Durch den Rücktritt wird das Schuldverhältnis in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt. Somit wird der gesamte Kaufvertrag rückabgewickelt. Dadurch muss der Käufer zwar das manipulierte und verschmutzte Fahrzeug zurückgeben, er kann im Gegenzug aber den bereits gezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Dabei muss der Käufer allerdings für die möglicherweise jahrelange Nutzung des Fahrzeugs häufig eine so genannte Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer leisten.


Fahrzeug behalten und Schadensersatz bekommen

Eine andere Möglichkeit ist es, das vom Dieselskandal betroffene und manipulierte Fahrzeug zu behalten und dafür Schadensersatz in Geld zu verlangen. Betragsmäßig sind das in der Regel circa 30 Prozent des schon gezahlten Kaufpreises. Dieser Schadensersatzanspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Daimler Konzerns gegenüber seinen Kunden (vgl. § 826 BGB).


Ist die Teilnahme am Rückruf und die Installation des Software-Updates empfehlenswert?

Es wird grundsätzlich eher davon abgeraten, das vom Hersteller angepriesene kostenlose Software-Update installieren zu lassen. Zwar soll das Update die Betrugssoftware entfernen und den Stickoxidausstoß auch außerhalb von Testsituationen reduzieren. Das Update kann jedoch erfahrungsgemäß andere Probleme und Folgeschäden am betroffenen Fahrzeug mit sich bringen: Kunden, die das Update bereits haben installieren lassen, klagen unter anderem über einen Leistungsverlust des Fahrzeugs, Motorschäden oder einen erheblichen Mehrverbrauch. Es ist also trotz des angepriesenen Updates immer noch mit einer Wertminderung zu rechnen. Daimler lockt seine Kunden zum Teil sogar mit dem Erhalt einer Prämie in Höhe von 100 Euro, sofern sie das Software Update installieren lassen.


Freiwillige Kundendienstmaßnahme

Sie haben nur eine Einladung zu einer freiwilligen Kundendienstmaßnahme erhalten? Dann dürften Sie auch eine gute Chance auf Schadensersatz haben. Dies hat zuletzt das Landgericht Mönchengladbach entschieden (siehe unten). Sprechen Sie uns dazu gerne an, wir wissen mehr.


Welche Modelle, Motoren und Baujahre sind betroffen?

Schon im Juni 2018 wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt ein Rückruf für Modelle mit Euro-6-Norm angeordnet. Im Juli 2018, Juni und Oktober 2019 folgte der Rückruf weiterer Modelle, darunter auch solche der Abgasnorm Euro 5. Im Folgenden werden alle Mercedes-Modelle aufgeführt, die mittlerweile vom Dieselskandal betroffen sind:

  • A-Klasse (200 CDI mit Euro 6)
  • Vito (mit 1,6 l-Motor: 109 CDI 447, 111 CDI 447, 116 CDI, Tourer)
  • C-Klasse (180 BlueTEC Baureihe, 180 d, 200 d BlueTEC, 200 d BlueTEC, 200 d Schaltgetriebe, 220 d (Euro 5), 250 d T-Modell, 300 BlueTEC Hybrid, 300 h)
  • CLS (350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC)
  • E-Klasse (220 Bluetec T-Modell, 220 d Limousine, 300 BlueTEC, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d (Coupé/Cabrio), 350 d 4MATIC, 350 d)
  • S-Klasse (300 BlueTEC Hybrid, 300 h, 350 BlueTEC, 350 BlueTEC 4MATIC, 350 d, 350 d 4MATIC)
  • G-Klasse (350 d)
  • GL (350 BlueTEC 4MATIC)
  • GLC (220 d, 220 d 4MATIC, 250 d 4MATIC, 250 d, 350 d 4MATIC)
  • GLE (250 d, 250 d 4MATIC, 350 d 4MATIC, 350 d Coupé 4MATIC)
  • GLK (220 BlueTEC 4MATIC, 250 BlueTEC 4MATIC)
  • GLS (350 d 4MATIC)
  • ML (250 BlueTEC 4MATIC, 350 BlueTEC 4MATIC)
  • SLC (250 d)
  • SLK (250 d)
  • V-Klasse (220 CDI 250 2.1 (Euro 6), 250 CDI)
  • Sprinter

(Quelle: https://rechtecheck.de/daimler-mercedes-benz-dieselskandal/)

Welche Modelle aber konkret von dem aktuellen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes aus Oktober 2019 betroffen sind, sei noch nicht final geklärt, so Daimler. Es wird von einer sechsstelligen Zahl ausgegangen, wovon – schon sicher – 260.000 Vorgängermodelle des Sprinters erfasst sind.

Folgende Dieselmotoren sind vom Daimler Abgasskandal bisher betroffen:

  • OM651
  • OM642
  • OM622

Es ist allerdings bei vielen Mercedes-Modellen nur ein bestimmter Produktionszeitraum betroffen, sodass sich pauschal keine Angaben über die betroffenen Baujahre treffen lassen. Dies ist je nach Modell und Motor einzelfallabhängig zu überprüfen.

Der aktuelle Skandal vom Oktober 2019 rund um Daimler betrifft jedoch die Baujahre bis Juni 2016 und älter.

Handlungsempfehlung

Sollten auch Sie vom Hersteller Ihres Fahrzeugs ein entsprechendes Schreiben zur Abgasmanipulation-Thematik erhalten, kontaktieren Sie schnellstmöglich einen spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die oben genannten Rechte außergerichtlich und notfalls auch gerichtlich für Sie geltend machen. Zögern Sie nicht, sonst droht möglicherweise bald die Verjährung mit der Folge, dass Sie Ihre Ansprüche nicht mehr durchsetzen können.

Einige positive Urteile im Daimler-Dieselskandal

Im Folgenden werden Ihnen einige Urteile vorgestellt, die im Rahmen des Abgasskandals gegen Daimler zugunsten der Verbraucher ergangen sind:

LG Karlsruhe, Urteil vom 05.06.2018 – 18 O 24/18

In dieser Entscheidung wurde der Daimler-Konzern wegen unzulässiger Abgasmanipulation verpflichtet, 9.900 Euro an den Käufer zu zahlen und im Gegenzug das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen. Außerdem wurde Daimler dazu verpflichtet, alle weiteren Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der Abgasmanipulation entstanden sind, zu ersetzen.

LG Hanau, Urteil vom 07.06.2018 – 9 O 76/18

Auch hier wurde der Konzern dazu verpflichtet, den manipulierten und verschmutzten Mercedes zurückzunehmen und dem Käufer den bereits gezahlten Kaufpreis – abzüglich eines Nutzungsersatzes für die bereits gefahrenen Kilometer – zu erstatten.

LG Itzehoe, Urteil vom 16.10.2018 – 7 O 133/18

Das Landgericht Itzehoe hat Daimler wegen unzulässiger Abgasmanipulation gem. § 826 BGB wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung auf Schadensersatz verurteilt. Auch hier erfolgte die Kaufpreisrückzahlung (abzüglich einer Nutzungsentschädigung) gegen Rücknahme des betroffenen Fahrzeugs.

LG Stuttgart, Urteile vom 17.01.2019 – 23 O 172/18, 23 O 178/18, 23 O 180/18

In diesen drei Entscheidungen des Landgerichts Stuttgart wurde Daimler wegen unzulässiger Abgasmanipulation verurteilt, zwischen 25.000 und 40.000 Euro zu zahlen.

LG Flensburg, Urteil vom 18.04.2019 – 3 O 48/18

Auch hier wurde Daimler verpflichtet, wegen Abgasmanipulation den gezahlten Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung für die bereits gefahrenen Kilometer an den Käufer zurückzuzahlen.

LG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2019 – 23 O 220/18

Das Landgericht Stuttgart hat den Daimler-Konzern in dieser Entscheidung verpflichtet, Schadensersatz aus Delikt gem. §§ 826, 831 BGB zu leisten.

LG Stuttgart, Urteil vom 25.06. 2019 – 23 O 127/18

Auch in dieser Entscheidung hat das Landgericht Stuttgart festgestellt, dass Daimler eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet hat und hat den Konzern somit zu Schadensersatz verpflichtet.

LG Mönchengladbach, Urteil vom 27.06.2019 – 1 O 248/18

Hier wurde der Daimler-Konzern ebenfalls zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet. Grund dafür ist auch hier die unzulässige Abschalteinrichtung.

LG Itzehoe, Urteil vom 09.08.2019 – 6 O 101/19

Das Landgericht Itzehoe verurteilte Daimler wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung, den manipulierten Mercedes zurückzunehmen und im Gegenzug den bereits gezahlten Kaufpreis zu erstatten.

LG Stuttgart, Urteil vom 16.08.2019 – 46 O 101/19

In dieser Entscheidung wurde der Daimler-Konzern verpflichtet, im Rahmen des Abgasskandals wegen unzulässiger Abschalteinrichtung Schadensersatz an den betroffenen Käufer zu leisten.

LG Stuttgart, Urteil vom 26.09.2019 – 23 O 112/19

Das Landgericht Stuttgart verurteilte Daimler wegen unzulässiger Abgasmanipulation zu Schadensersatz aus Delikt.

Nutzen Sie diese Urteile als Mercedes-Fahrer für sich und machen Sie Ihr Recht zu Geld. Balduin & Partner ist eine der führenden Anwaltskanzleien im Ruhrgebiet zum Thema Dieselskandal. Kontaktieren Sie mich für eine kostenfreie Ersteinschätzung.

Foto(s): Balduin & Partner Rechtsanwälte


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