Neuer Mercedes-Benz-Rückruf: Neue Bewegung im Dieselabgasskandal

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Mercedes-Benz muss auf Anordnung des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) zahlreiche Fahrzeuge der A-Klasse und B-Klasse und der CLA- und GLA-Baureihe wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung zurückrufen.

Auch wenn es länger ruhig war im Dieselabgasskandal, bedeutet das nicht, dass diese beendet ist. Das zeigt die neueste Entwicklung rund um die Premiummarke Mercedes-Benz. Denn am 20. Februar 2023 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen neuen Rückruf unter dem Code 5499024. Betroffen von dem Rückruf sind Modelle der A-Klasse, B-Klasse, CLA und GLA der Baujahre 2014 bis 2017 mit dem Dieselmotor des Typs OM607 und der Abgasnorm Euro 6. Hintergrund ist die Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

„Wer dem Rückruf keine Folge leistet, muss früh oder später mit der Stilllegung des Wagens rechnen. Das Problem ist, dass nicht wie sonst üblich Maßnahmen des Herstellers zur Abhilfe aufgeführt sind. Es wird nicht einmal ein Software-Update angeboten, wobei Betroffene des Dieselabgasskandals gar nicht sicher sein können, ob dieses Software-Update überhaupt etwas hilft. Denn diese Software sorgt in Form des sogenannten Thermofensters dafür, dass die Abgasreinigung beispielsweise nur bei Außentemperaturen zwischen 17 und 33 Grad funktioniert“, sagt der Mönchengladbacher Rechtsanwalt Dr. Gerrit W. Hartung von der Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Die Kanzlei befasst sich ausschließlich mit Anleger- und Verbraucherschutzthemen und hat sich auf die Beratung von Betroffenen des Abgasskandals spezialisiert.

Dass diese Abschalteinrichtung definitiv unzulässig ist, wurde am 20. Februar 2023 zum ersten Mal durch ein verwaltungsrechtliches Urteil vom Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. In der Folge dürften mehrere Millionen Fahrzeug von einem erneuten Rückruf betroffen sein. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erreicht, dass Freigabebescheide für VW-Software-Updates von Dieselmotoren durch das KBA von dem Gericht für rechtswidrig erklärt wurden.

Dieselexperte Dr. Gerrit W. Hartung betont: „Es ist anzunehmen, dass anstelle eines Software-Updates Katalysator verbaut wird, der gegebenenfalls tatsächlich dafür sorgen könnte, dass nach einem Werkstattbesuch die vorgegebenen Abgaswerte eingehalten werden könnten. Das ist aber nicht sicher, ebenso wenig wie die Tatsache, ob dies für Umwelt und Klima wirklich etwas taugt. Dagegen sollten sich betroffene Verbraucher wappnen. Ein Fahrzeug mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung weist einen Mangel auf. Die Fahrzeughalter haben einen Anspruch auf Beseitigung des Mangels. Ist das nicht möglich, können auch Schadenersatzansprüche bestehen.“ Die Chancen für geschädigte Verbraucher, im Dieselabgasskandal der Daimler AG Schadenersatz zu erhalten, sind also groß.

Foto(s): Dr. Hartung Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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