Neuer OLG-Beschluss zu Online-Casinos: Geld zurück auch bei Wissen um Illegalität des Spielangebots

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Spieler in Online-Casinos können verlorenes Geld auch dann zurückfordern, wenn sie von der Illegalität des Spielangebots wussten. Dies hat das OLG München in einem Beschluss entschieden (20.09.2022, Az. 18 U 538/22). »Dies ist der erste Beschluss auf oberlandesgerichtlicher Ebene zum Thema Wissen um Illegalität und stärkt Verbrauchern enorm den Rücken«, sagt Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff von der Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing. 

Bis zum 1. Juli 2021 galt nach dem Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) ein umfassendes Verbot für Online-Glücksspiele in Deutschland. Die Betreiber von Online-Casinos haben das Verbot jedoch jahrelang ignoriert und trotz aller Bestimmungen illegales Online-Glücksspiel angeboten. Dies war möglich, da sie eine rechtliche Grauzone ausnutzten und die deutschen Behörden untätig blieben. 

Lange blieb die Frage nach Rückzahlungsansprüchen von Spielern ungeklärt. Im April 2022 entschied das OLG Frankfurt am Main schließlich in einem bemerkenswerten Beschluss, dass ein Anbieter von Online-Casinos die Spielverluste eines Klägers zurückzahlen muss (Az. 23 U 55/21). Laut der Richter hatte der Spieler keine Rechtskenntnis und konnte daher im Gegensatz zum Online-Casino nicht wissen, dass er illegal handelte. 

»Grundsätzlich ist nach dem Bereicherungsrecht in § 817 S. 2 BGB geregelt, dass jemand, der bewusst ein illegales Angebot wie hier das Online-Glücksspiel annimmt, kein Anspruch auf Rückzahlung der Spielverluste hat«, so Rechtsanwalt Helmut Dreschhoff. »Das OLG München entschied hier jedoch anders. In dieser Konstellation dürfe die sogenannte Ausschlussnorm aus § 817 S. 2 BGB nicht angewendet werden, da sonst das verspielte Geld dauerhaft beim illegalen Glücksspielanbieter verbleiben würden. Dieser würde damit das Verbot von Online-Glücksspiel unterlaufen. Somit ist es für eine erfolgreiche Klage egal, ob der Spieler Kenntnisse darüber besaß, dass er mit seinem Handeln an einem illegalen Glücksspiel teilnahm.« 

Mit diesem Beschluss stabilisiert sich die Rechtslage zum Thema illegale Online-Casinos in Deutschland weiter. Spieler haben sehr gute Chancen, ihr verlorenes Geld zurückzufordern. Etwa 90 Prozent aller Klagen gingen bisher zugunsten der Spieler aus. So gab es allein in den vergangenen zwei Monaten zahlreiche Urteile und Beschlüsse, unter anderem vor den Landgerichten Frankfurt am Main (Az.: 2-19 O 106/21), Köln (Az.: 37 O 317/20), Stuttgart (Az. 20 O 487/20), Mühlhausen (Az.: 3 O 924/20) und Hamburg (Az. 329 O 228/20) sowie vor dem Oberlandesgericht Thüringen (10W 144/221 O 255/22). In Letzterem ging es um knapp 54.000 Euro. Teilweise haben Gerichte klagenden Kunden sogar schon sechsstellige Summen zugesprochen. 

Möchten Sie Geld, das Sie beim Spielen in Online-Casinos verloren haben, zurückfordern? Dann helfen wir Ihnen gern weiter – schnell, diskret und unkompliziert. Unter www.baumeister-rosing.de/online-casinos können Sie kostenfrei prüfen, ob Sie Rückzahlungsansprüche aus den letzten zehn Jahren geltend machen können. Ist dies der Fall, melden wir uns bei Ihnen telefonisch oder per Mail und klären gemeinsam mit Ihnen das weitere Vorgehen. Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing – wir machen uns für Sie stark! 

Foto(s): Verbraucherkanzlei BRR Baumeister Rosing


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