Neuer Rückruf vom KBA gegen Mercedes, Verjährung vermeiden! Schadenersatz und PKW behalten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Das KBA / Kraftfahrt-Bundesamt hat wegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen neuen Rückruf für Diesel-Fahrzeuge von Mercedes-Benz erlassen. Nach Informationen von BR und "Spiegel" sind mindestens 100.000 Fahrzeugen von diesem neuen Rückruf betroffen.

Nach Angaben des Automobilherstellers geht es um verschiedene Modelle mit der Schadstoffklasse Euro 5 und Euro 6b, darunter der E350.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bemängelt konkret den sog. "Thermofenster", also eine sog. unzulässige Abschalteinrichtung, die die EU-Grenzwerte nur in einem bestimmten Außentemperaturbereich einhält.

Neue Rechtsprechung des BGH! Schadenersatz ohne Rückgabe des PKW möglich!

Nach der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes vom 26.06.2023 müssen betroffene Fahrzeugeigentümer ihr Fahrzeug sogar nicht mehr zurückgeben. Insoweit besteht ein Wahlrecht zwischen dem sog. großen Schadenersatz und dem sog. kleinen Schadensersatz als pauschalierter Schadenersatz.


Voraussetzung ist einzig und allein die Existenz einer unzulässigen Abschalteinrichtung, z.B. das oben beschriebene Thermofenster!

Aufgrund des amtlichen Rückrufes durch das Kraftfahrbundesamt dürfte dieses allerdings unstreitig sein, sodass unproblematisch ein pauschalierter Schadensersatzanspruch dem Kläger zustehen dürfte.

Der BGH hat in seinen Urteilen auch festgehalten, dass die Käufer dem Hersteller Mercedes nicht mehr Vorsatz nachweisen müssen.

Die von der Rückrufaktion betroffenen Eigentümer können bis zu 15 % des Kaufpreises als Schadensersatz verlangen. Hierzu müssen sie nicht mehr das Fahrzeug zurückzugeben.

Vor dem Hintergrund dieser sehr positiven Rechtsprechung und des bestehenden öffentlichen Rückrufs durch das Kraftfahrtbundesamts, empfiehlt Rechtsanwalt Eser, betroffenen Mercedes Besitzern kein Geld zu verschenken und sich noch vor Jahresablauf, zur Vermeidung einer drohenden Verjährung, sich von einem spezialisierten Anwalt informieren und beraten zu lassen.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten. Wir führen kostenfrei die Korrespondenz für Sie.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 18 Jahren als Verbraucher- und Anlegerschutzkanzlei auf Verbraucherseite bundesweit tätig.

Vermeiden Sie die Verjährungsfalle und sichern jetzt Ihrer Rechte!

Gratis Erstberatung anfordern! Im kostenfreien Online-Check lässt sich der richtige Weg bestimmen. Wir prüfen Ihren konkreten Fall und geben Ihnen eine kostenfreie Ersteinschätzung ab.

Vereinbaren Sie ein kostenfreies Erstgespräch mit Rechtsanwalt  Eser.

Sie erreichen uns:  

    telefonisch unter 0711 / 217 235-0 oder

    per E-Mail an info@eser-law.de oder

    vereinbaren Sie einen Termin für eine Videokonferenz.

Nutzen Sie auch gerne unser Kontaktformular auf anwalt.de. 

Ihre Anfrage ist unverbindlich und wird kurzfristig von uns beantwortet.

Foto(s): kemal eser


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Kemal Eser

Beiträge zum Thema