Neuerungen im Kaufrecht - Neue Beweislastumkehr!

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Aufgrund der Umsetzung der Warenkaufrichtlinie haben sich die Bestimmungen des BGB ab dem 01.01.2022 im Kaufrecht umfassend geändert. 

Unter anderem hat der Gesetzgeber nunmehr umsetzen müssen, dass sich die Dauer der Beweislastumkehr ändert. Was das konkret für Verbraucher bedeutet? 

Zeigt sich innerhalb 1 Jahres (bis zum 31.12.2021 waren es lediglich 6 Monate) seit Gefahrübergang ein Mangel an dem bzw. ein abweichender Zustand nach Maßgabe der § 434 oder § 475b BGB an dem Kaufgegenstand, wird vermutet, dass die Ware bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. 

Damit tritt eine erhebliche Beweislasterleichterung zugunsten des Verbrauchers auf Käuferseite ein. 

Es wird vermutet, dass die Sache schon bei Übergabe bzw. Gefahrübergang mangelhaft war. Dies muss innerhalb der Jahresfrist nicht vom Käufer bewiesen werden, sondern wird vermutet. Nur wenn diese Vermutung nicht mit der Art der Ware oder dem mangelhaften Zustand vereinbar ist, greift diese Vermutung nicht. 

Ausgenommen von dieser Regelung der Beweislastumkehr gem. § 477 BGB sind damit zum Beispiel Verschleißteile. 

Zur Veranschauung zeigen wir folgendes Beispiel auf: 

Sie haben als Verbraucher in Lingen einen Gebrauchtwagen käuflich erworben. Nach 8 Monaten stellen Sie fest, dass das Reifenprofil nicht mehr ausreicht für eine verkehrssichere Nutzung. Dieser Umstand ist nicht als Mangel zu bewerten, sondern auf Abnutzung, mithin Verschleiß zurückzuführen. Es besteht kein Gewährleistungsanspruch gegen den Verkäufer in Bezug auf die Reifen. 

Bei Kauf lebendiger Tiere gilt die oben genannte Beweislastumkehr übrigens für zumindest die ersten 6 Monate seit Gefahrübergang. 

Für Verkäufer bedeuten die gesetzlichen Neuerungen eine erhebliche Haftungsverschärfung im Bereich des Gewährleistungsrechtes.

Lassen Sie sich hierzu beraten! Überprüfen Sie Ihre Verträge, passen Sie Ihre AGB an und aktualisieren Sie Hinweise auf gesetzliche Vorschriften!


Kanzlei Lindwehr
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49809 Lingen (Ems)

Rechtsanwältin Sabrina Lindwehr

Fachanwältin für Arbeitsrecht und zugleich
Fachanwältin für Miet- und
Wohnungseigentumsrecht

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