Neues Gerichtsurteil: Zitat ohne Kontext kann unzulässig sein

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Laut dem Gerichtsurteil vom 28.05.2024 des OLG Frankfurt am Main (Az.: 16 U 169/22), liegt ein Fehlzitat vor, wenn das Zitat aus dem Kontext gehoben wird und sich die Aussage somit verfälscht. Das Landgericht hatte seine auf Unterlassung von vier Aussagen gerichtete Klage insgesamt abgewiesen. Die hiergegen eingelegte Berufung hatte vor dem OLG nur hinsichtlich einer Aussage Erfolg.

In einem Facebook-Post hatte der Kläger Kritik an der Siedlungspolitik Israels geäußert und in diesem Kontext Israel als Virus bezeichnet. Diese Aussage des Klägers hat der Beklagte in seinem Zitat nur verkürzt wiedergegeben und geschrieben: „Während man nur noch von Corona redet, hat man den wahren Virus im Nahen Osten vergessen: Israel". Er hat somit nicht erwähnt, dass die Aussage im Kontext der Kritik an der Siedlungspolitik wiedergegeben wurde. Der Beklagte hat die Aussage zudem als antisemitisch bezeichnet. Das Gericht führt aus, dass die Bezeichnung der Aussage als antisemitisch zulässig sei – mit der Begründung, dass es sich um eine Meinungsäußerung handelt, welche nicht den Kläger als Antisemit bezeichnet, sondern eine Aussage als antisemitisch. Die Wiedergabe der Äußerung des Zitats des Klägers sei jedoch ohne den Kontext der Auseinandersetzung mit der Siedlungspolitik Israels unzulässig. Laut diesem Gerichtsurteil muss somit bei einem Zitat der Kontext wiedergegeben werden, sodass das Zitat im tatsächlich geäußerten Zusammenhang steht und die Aussage nicht verfälscht wird – sonst handelt es sich um ein Fehlzitat.

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