Fake News im Kontext Wirecard Skandal

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Durch Medien ist unserem Mandanten fälschlicherweise vorgeworfen worden, im Kontext des Wirecard Skandals Insiderhandel betrieben, also Insiderinformationen genutzt zu haben, um unerlaubt mit den Aktien von Wirecard zu handeln. Dieser ist gemäß §§ 38, 14 des Wertpapierhandelsgesetzes verboten.

Durch die unzutreffende Darstellung von Ereignissen wurde unser Mandant im Rahmen der Berichterstattung in ein schlechtes Licht gerückt und als „schuldig“ dargestellt.

Wie weit dürfen Medienberichte in der Schuldfrage gehen?

In Fällen, die wie vorliegend eine Verdachtsberichterstattung darstellen, gebietet die Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 EMRK, 20 Abs. 3 GG besondere Zurückhaltung bei der Darstellung der jeweiligen Vorwürfe. Alle Vorwürfe, die in der Berichterstattung erwähnt werden sollen, müssen dem Betroffenen detailliert mitgeteilt werden. Dadurch soll er die Möglichkeit zur Abgabe einer umfassenden Stellungnahme bekommen.

Dürfen Behörden den Medien Auskunft geben?

Auch der Versuch, Auskunft über den Stand eventuell laufender Ermittlungen bei den zuständigen Behörden zu bekommen, ist ein beliebter Schachzug der Medien. Die Erteilung von sensiblen Informationen stellt ein grundrechtsrelevantes Handeln gegenüber den Betroffenen dar. Die Behörden sind daher an das Persönlichkeitsrecht des Mandanten gebunden. Sie dürfen daher keine Auskünfte mit namentlicher Nennung oder eines sonstigen Identifizierbarmachens der Betroffenen erteilen.

Welche Ansprüche hat ein Betroffener?

Die unwahre Berichterstattung über unseren Mandanten stellen eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts dar. Ihm stehen daher Unterlassungsansprüche gemäß § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog, § 823 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG; §§ 185 ff. StGB; Art. 8 EMRK zu.

Wenn auch Ihr Ruf gefährdet ist und sie unvollständige, tendenziöse oder falsche Berichterstattung über ihr Privat- und Berufsleben nicht hinnehmen wollen, wenden Sie sich gerne an das Team der Media Kanzlei.

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Foto(s): Markus Spiske

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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