Neues Kaufrecht 2022 - Was ändert sich für Verbraucher und Unternehmer?

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Das sogenannte Schuldrecht hat zum 01.01.2022 die größte Reform seit mehreren Jahren erfahren. Insbesondere im Bereich des Kaufrechts ergeben sich eine Vielzahl neuer Besonderheiten, die sowohl für Verkäufer als auch Käufer wichtig sind. Wir fassen für Sie kurz zusammen.


Wann liegt ein Mangel vor?

Mangel oder nicht Mangel, das ist hier die Frage. Und diese war schon vor der Reform nicht leicht zu beantworten. Oder wussten sie, dass ein Mangel vorliegt, wenn die Montageanleitung fehlerhaft ist oder eine andere Sache geliefert wurde. Auch Werbeversprechen und Muster haben Relevanz. Seit dem 01.01.2022 spielt zudem die Haltbarkeit eine Rolle. Sofern Verkäufer und Käufer eine entsprechende Vereinbarung getroffen haben, können sogar Eigenschaften wie Kompatibilität, und Interoperabilität das Vorliegen eines Mangels bestimmen.

Für digitale Produkte wurden ganz neue Regelungen geschaffen. Hierbei sind digitale Produkte und Waren mit lediglich digitalen Elementen zu unterscheiden. Je nachdem gelten andere Rechtsfolgen. Beiden gemein sind jedoch gewisse Aktualisierungspflichten.


Vereinfachung beim Rücktritt und Schadensersatz für Verbraucher beim Kauf

Mit Beginn des Jahres wird es dem Verbraucher erleichtert von einem Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.

So bedarf es nicht mehr zwingend vorher einer expliziten Fristsetzung durch den Verbraucher zur Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) an den unternehmerischen Verkäufer. Es genügt nunmehr, dass eine angemessene Frist ab dem Zeitpunkt abgelaufen ist, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel unterrichtet hat. Hierdurch wird der Service der Verkäufer erheblich gefordert, da man selbst in angemessener Frist aktiv werden muss und nicht mehr auf das Verlangen des Käufers warten kann.

Des Weiteren konnte der Unternehmer bislang zweimal versuchen nachzuerfüllen. Dies könnte, sofern die Rechtsprechung hier nicht zu Gunsten der Unternehmer handeln wird, vom Tisch sein. Es heißt nunmehr deutlich, dass der Käufer von seinen weiteren Rechten wie Rücktritt und Schadensersatz Gebrauch machen kann, wenn sich trotz der vom Unternehmer versuchten Nacherfüllung ein Mangel zeigt. Eine bestimmte Anzahl von Versuchen wird nicht mehr genannt. Auch kommt es nicht darauf an, ob der Mangel nach dem Versuch der Nacherfüllung fortbesteht oder die Nacherfüllung einen neuen, anderen Mangel verursacht hat.


Verlängerung der Beweislastumkehr beim Kaufvertrag

Grundsätzlich muss der Käufer beweisen, dass der von ihm gekaufte Gegenstand mangelhaft ist und dass dieser Mangel auch schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand bzw. auf einem Mangel zum Zeit des Kaufs beruht. Dies gilt jedoch nicht für Verbraucher. Ein Verbraucher musste bis zum 01.01.2022 innerhalb der ersten 6 Monaten nach dem Erhalt der Ware nur darlegen, dass die erworbene Sache mangelhaft ist. Der Verkäufer musste dann beweisen, dass die Ware bei der Übergabe mangelfrei war, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Dies nennt man Beweislastumkehr. Nicht der Verbraucher muss hier einen Beweis erbringen, sondern der Verkäufer. Der Zeitrahmen für dieses Privileg des Verbrauchers wurde nunmehr seit dem 01.01.2022 von 6 auf 12 Monate verlängert. Für digitale Produkte sind es sogar 24 Monate. Schon vorher war es schwer für Verkäufer die Mangelfreiheit zu beweisen. Dies dürfte sich nunmehr weiter erschweren.


Strengere Formregeln für Unternehmer

Der Unternehmer kann nunmehr explizit sogenannte negative Beschaffenheitsvereinbarungen - Vereinbarungen über das Nichtvorhandensein bestimmter Merkmale, Qualitäten - mit dem Verbraucher treffen. Auch kann der Unternehmer beim Verkauf

gebrauchter Gegenstände weiter die Verjährung der Gewährleistungsansprüche auf 1 Jahr verkürzen. Jedoch gelten für beides neue Formerfordernisse.

So muss der Verbraucher vor der Abgabe seiner Vertragserklärung eigens entsprechend in Kenntnis gesetzt werden und die jeweilige Abweichung im Vertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart sein. Sprechen Sie uns an, falls Sie Zweifel an der Umsetzung dieser Regelungen in Ihren Vertragsunterlagen haben. Wurden die Formerfordernisse nicht eingehalten, gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen zu Gunsten des Verbrauchers.


Was gilt wann für wen?

Die neuen Regelungen gelten nur für Verträge, die ab dem 01.01.2022 geschlossen wurden. Für die alten Verträge bleibt es bei den alten Regelungen. Insofern wird man noch mindestens 2 Jahre ein duales System fahren müssen. Dies stellt sowohl Unternehmer als auch Verbraucher eine Herausforderung dar.

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Foto(s): @minkadu, unsplash

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