Neues Update: Massenabmahnung Martin Ismail/ Kilian Lennard

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Seit mehreren Wochen beschäftigen wir uns nun schon mit den Abmahnungen des Herrn Martin Ismail, Im Dorfe 40, 30453 Hannover. Täglich melden Sie neue Betroffene.

Vertreten wird Herr Ismail durch den Rechtsanwalt Kilian Lennard aus Berlin.

In dem Abmahnschreiben wird zunächst ausgeführt, dass Herr Ismail Teil der Interessengemeinschaft Datenschutz (IG Datenschutz) sei. Schaut man sich die Internetseite auf, fällt auf, dass im Impressum lediglich Herr Martin Ismail als Verantwortlicher genannt wird. Ob es wirklich mehrere Personen dieser Gemeinschaft gibt bleibt fraglich. Die Internetseite der IG Datenschutz birgt mehr Fragen als Antworten. Auf der Internetseite findet sich auch eine Stellungnahme der IG Datenschutz. Danach sei es nicht vertretbar, die Abmahnungen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren. Das sehen wir anders. Spannend ist auch, dass sich de Gemeinschaft mit Spenden rühmt, die sie getätigt hat. Nach unseren Informationen haben mehrere Organisationen diese Spenden abgelehnt, da das Vorgehen der IG Datenschutz das Anliegen des Datenschutzes diskreditiert.

Inhalt der Abmahnung ist ein Datenschutzverstoß. Betroffen sind Webseitenbetreiber die google Fonts einsetzen. Diesen wird vorgeworfen, dass sie google fonts dynamisch einsetzen und hierfür keine Einwilligung durch die Besucher der Webseite eingeholt wird.  Martin Ismail fühlt sich daher als Besucher der Webseite in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt und macht einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 170 € geltend.

Wir halten diese Ansprüche für unberechtigt und rechtsmissbräuchlich.

Aktuell informieren uns vermehrt Betroffene die auf das erste Schreiben nicht reagiert haben und die Abmahnung erneut mit neuen Fristen zugesandt bekommen.

Mittlerweile (Pressemitteilung vom 27.10.2022) berichtet auch die Rechtsanwaltskammer Berlin von den Abmahnungen. Sie rät dazu Abmahnungen einer rechtlichen Prüfung zu unterziehen. Angaben ob und wieweit das Verhalten des Rechtsanwalts Kilian Lennard geprüft wird macht die Kammer nicht und verweist auf Ihre Verschwiegenheitspflicht.

Wir empfehlen sich gegen diese Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Auf keinen Fall können wir empfehlen die 170 € zu zahlen.

Weiter empfehlen wir gleichwohl die Webseiten zu prüfen, da der Vorwurf selbst tatsächlich als Datenschutzverstoß zu qualifizieren ist. In diesem Zusammenhang sollte auch die Datenschutzerklärung geprüft werden.



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