Neues zum Abgasskandal bei VW: freiwillige Nachbesserung von VW nicht ausreichend – Kraftfahrt-Bundesamt

  • 3 Minuten Lesezeit

Wir hatten bereits berichtet:

In dem Abgasskandal um die manipulierte Software in Diesel-Fahrzeugen der Marken VW, Skoda, Audi und Seat hatte der Volkswagenkonzern am 07.10.2015 nunmehr angekündigt, ab Januar 2016 einen freiwilligen Rückruf der betroffenen Fahrzeuge zu starten.

Kraftfahrt-Bundesamt lehnt von VW vorgeschlagene Lösung ab – Rückruf angeordnet

Auch das Kraftfahrtbundesamt hat nun auf diese verzögerten Stellungnahme von VW reagiert und lehnt die vom Konzern vorgeschlagene freiwillige Lösung ab und ordnete an, dass die Fahrzeuge nunmehr zur Korrektur, also zur Nachbesserung in die Werkstätten müssen.

Post für die Halter der betroffenen Diesel-Autos – weitere Details noch nicht bekannt

Die betroffenen Autofahrer werden laut dem Kraftfahrt-Bundesamt angeschrieben, in diesem Schreiben wird sodann das weitere Vorgehen erklärt.

VW hatte in seinem Plan vorgesehen, dass die 2,0-Liter-Motoren kurzfristig Anfang 2016 umprogrammiert werden können. Bei den 1,6-Liter-Motoren sei aber erst im Herbst 2016 mit einer Lösung zu rechnen, da hier aufgrund der unterschiedlichen Motorentechnik noch weitere Schritte notwendig seien, um die Motoren entsprechend nachzubessern. So sei es möglich, dass einige Fahrzeuge Katalysatoren und neue Einspritztechnik (Injektoren) benötigen würden.

Soweit 1,2-Liter-Motoren betroffen sind, hatte VW allerdings s weder einen Lösungsansatz noch eine Frist bekannt gegeben.

Zunächst Entwarnung für die Fahrer – Autos dürfen weiter auf deutschen Straßen fahren

In Deutschland sind 2,4 Millionen Diesel-Fahrzeuge betroffen. Obwohl die manipulierten Fahrzeuge gegen geltende Abgasvorschriften verstoßen dürfen Sie laut dem Kraftfahrt-Bundesamt zunächst weiter auf den Straßen fahren.

Trotz Ungewissheiten – hier alles Wichtige für Sie!

Lassen Sie Ihre Ansprüche nicht verjähren!

Auch wenn Sie Post erhalten und zunächst nicht tätig werden müssen, die Verjährung in diesen Fällen droht. Wir haben bereits an dieser Stelle darüber berichtet!

Mit jedem Tag, der bis zur Nachbesserung vergeht ist wieder ein Käufer über die Verjährung mit seinen Ansprüchen gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen!

Prüfen Sie, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist!

Wir empfehlen dringend zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. VW hat dazu unter info.volkswagen.de/de/de/home.html eine Internetseite eingerichtet.

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch!

Ist Ihr Fahrzeug betroffen, so sollten Sie kurzfristig die Ansprüche gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Dabei kommt je nach Fahrzeug und Alter des Fahrzeugs Minderung, Schadensersatz und / oder Rückabwicklung in Betracht.

Je nach Wunsch kann das Fahrzeug behalten und der Minderwert geltend gemacht werden.

Sie können allerdings auch der Rücktritt / Rückabwicklung verlangen, vorausgesetzt die Abgaswerte weichen ganz erheblich ab bzw. nach Nachrüstung weichen Verbrauch und Leistung erheblich von den zugesagten Werten ab.

VW lässt sich Zeit – warten Sie nicht ab!

Auch wenn der Verkehrsminister Dobrindt zunächst Entwarnung gegeben hat und die betroffenen Fahrzeug erst einmal weiter fahren dürfen: Nach dem Update der Software, bzw. der weiteren technisch notwendigen Eingriffe werden die Fahrzeuge ggf. veränderte Verbrauchswerte und Leistungs-Merkmale haben. Dies bleibt abzuwarten.

Rechtsschutzversicherung und Abgasskandal

Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung auch im Bereich des Verkehrsrechtsschutz haben, ist in den meisten Rechtsschutzversicherungsverträgen auch die Übernahme von Sachverständigenkosten bei Streitigkeiten aus Kaufverträgen über Kfz mitversichert. Sie können sich dann in diesen Fällen ohne weiteres Kostenrisiko von uns vertreten lassen. Lediglich eine vereinbarte Selbstbeteiligung / einen Selbstbehalt müssten Sie selbst tragen.

Sprechen Sie uns an - unsere Anwälte helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegen VW durchzusetzen!

Ihr Team von rechtskonzept – Rechtsanwälte Salchow & Matzek


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