Abgasskandal – EU-Kommission macht Druck auf Kraftfahrt-Bundesamt

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Die Ergebnisse der Abgasmessungen der Deutschen Umwelthilfe waren schockierend. Die DUH hatte im April 2021 bei Diesel-Pkw mit den Schadstoffklassen Euro 5 und Euro 6 die Emissionen unter die Lupe genommen. Das alarmierende Ergebnis: Der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß wurde um das bis zu 18-fache überschritten.

Die DUH stellte nicht nur fest, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß zum Teil deutlich überschritten wurden, sie fand auch klare Hinweise auf illegale temperaturgesteuerte Abschalteinrichtungen bei verschiedenen Autoherstellern.

Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt liegen die Ergebnisse zwar vor, unternommen wurde jedoch nichts. Es gebe bislang keine Reaktion, z.B. in Form eines verpflichtenden Rückrufs, so die DUH.

Die EU-Kommission nimmt den überhöhten Ausstoß gesundheitsschädigender Abgase durch Diesel-Fahrzeuge offensichtlich deutlich ernster als die deutschen Behörden und wird aktiv. Der EU-Kommissar Thierry Breton habe in einem Schreiben an den an den EU-Abgeordneten Sven Giegold abgekündigt, "Informationen und Rückmeldungen" zur Bewertung von Abgasmessungen beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einzuholen, so die DUH am 12. Juli 2021 in einer Pressemitteilung.

Der EU-Angeordnete Giegold hatte die Abgasmessungen der DUH an die EU-Kommission übermittelt und offenbar aufgerüttelt. Anders als die deutschen Behörden kündigte EU-Kommissar Breton ggf. geeignete Abhilfemaßnahmen oder restriktive Maßnahmen an. Für Rechtsanwalt Andreas Schwering heißt das im Klartext: „Werden die unzulässigen Abschalteinrichtungen nicht entfernt und der Grenzwert für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten, droht den Fahrzeugen die Stilllegung.

Durch unzulässige Abschalteinrichtungen werden Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten, die Luft belastet und Umwelt und Gesundheit gefährdet. „Trotzdem haben Bundesverkehrsministerium und KBA die Autohersteller nicht entsprechend zur Verantwortung gezogen und noch geschützt. Damit wird Schluss sein und die EU-Kommission wird für die Einhaltung europäischen Rechts sorgen“, so Rechtsanwalt Schwering.

Betroffene Autofahrer müssen nun nicht darauf warten, bis die Plakette von ihrem Nummernschild abgekratzt wird und ihr Fahrzeug aufgrund unzulässiger Abschalteinrichtungen seine Betriebserlaubnis verliert. Auch ohne einen Rückruf des KBA können Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden.

Rückenwind für Schadenersatzklagen gibt es nicht zuletzt durch den Europäischen Gerichtshof. Der EuGH hat bereits mit Urteil vom 17. Dezember 2020 klargestellt, dass Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig sind, wenn sie im realen Straßenverkehr zu einem erhöhten Emissionsausstoß führen.

Mehr Informationen: https://www.rechtsanwaelte-schwering.de/



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