Neues zum Kindesunterhalt: Zum 1. Januar 2020 steht eine Erhöhung an!

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Der Unterhalt, den minderjährige Kinder nach der Trennung der Eltern für sich beanspruchen können, wird sich ab dem 1. Januar 2020 erhöhen. Dies bedeutet, dass in der untersten Einkommensgruppe minderjährige Kinder einen Betrag in Höhe von 15,00 € bis zu 21,00 € monatlich mehr erhalten.

So viel Unterhalt gibt es

Kinder unter sechs Jahren sollen dem 1. Januar 2020 mindestens 369,00 € im Monat Unterhalt gezahlt bekommen. Ab 2021 sind es dann mindestens 378,00 € im Monat. Zurzeit erhalten Kinder unter sechs Jahren lediglich 354,00 € im Monat. Bei Kindern zwischen 6 und 11 Jahren steigen die Sätze im Jahr 2020 auf 424,0 € beziehungsweise auf 434,00 € ab 2021. Zurzeit erhalten Kinder zwischen sechs und elf Jahren lediglich 406,00 €.

Für ältere Kinder von 12 bis 17 Jahren beträgt der monatliche Mindestunterhalt 197,00 € im Jahr 2020 und 508,00 € im Jahr 2021. Zurzeit erhalten diese älteren Kinder lediglich 476,00 € Mindestunterhalt.

Hierbei handelt es sich um die Beträge, die mindestens gezahlt werden müssen. Diese Beträge können sich aber abhängig vom Einkommen der Eltern auch erhöhen. Diese Erhöhung ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle, die seit 1962 existiert und bundesweit als Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Kindesunterhalts dient. 

Eine Neuberechnung des Unterhaltsanspruchs für die minderjährigen Kinder, sollte deshalb alsbald in Angriff genommen werden. Gleichzeitig bietet es sich in diesem Zusammenhang an, das unterhaltsrelevante Nettoeinkommen des Unterhaltsverpflichteten zu überprüfen.

Ein Rechtstipp der Fach- und Rechtsanwaltskanzlei Neuner-Jehle Referat Familienrecht


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