Nichtzulassungsbeschwerde zum BFH (5) „Finanzämter liegen häufig falsch“

  • 1 Minuten Lesezeit

Revision

Nach dem aktuellen Geschäftsbericht des Bundesfinanzhofs für das Jahr 2021 waren bei Rechtsstreitigkeiten im Steuerrecht die Steuerpflichtigen in rund der Hälfte (49%) der Revisionsverfahren, in denen die eigentlichen Sachfragen des Steuerrechts entschieden werden, erfolgreich.

Daraus folgt, dass den Finanzämtern bei der Steuerfestsetzung sehr viele Fehler unterlaufen.

Nichtzulassungsbeschwerde

Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden ist von 19% in 2020 auf 14% in 2021 gesunken.

Dennoch lohnt es sich, wie auch der folgende Fall wieder eindrucksvoll zeigt, die Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde sorgfältig zu prüfen.

Bei den Finanzgerichten entscheiden Senate, bestehend aus drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern, soweit nicht ein Einzelrichter entscheidet.

Nach § 6 FGO kann der Senat den Rechtsstreit unter bestimmten Voraussetzungen einem seiner Mitglieder als Einzelrichter übertragen. 

Nach § 21g (GVG) Gerichtsverfassungsgesetz muss jeder Senat einen sog. kammerinternen Geschäftsverteilungsplan haben, der vor Beginn des Geschäftsjahres aufgestellt sein muss.

Welches Senatsmitglied den jeweiligen Streitfall als Einzelrichter übernimmt muss auf Grund einer abstrakt-generellen Regelung in diesem Geschäftsverteilungsplan im Vorhinein bestimmbar festgelegt sein.

Ist dies nicht der Fall, so ist der Anspruch auf den gesetzlichen Richter verletzt. Damit liegt ein rügefähiger Verfahrensmangel vor.

Zur Nichtzulassungsbeschwerde verweise ich auf meine weiteren Rechtstipps bei anwalt.de.

Sie suchen einen Anwalt, der die Chancen und Risiken in Ihrem Anliegen realistisch einschätzt und Ihre Interessen erfolgreich durchsetzt, dann sprechen Sie mich gerne an.

Foto(s): AdobeStock

Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Raimundt Krause

Beiträge zum Thema