Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG – Gesellschaft droht das endgültige Aus!

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Liquiditätssicherungskonzept („LSK“) gescheitert

Keine erfreulichen Nachrichten für Anleger der Nordcapital Offshore Fonds 5 GmbH & Co. KG („Offshore 5“). Die Treuhänderin der Gesellschaft hat die Anleger mit Rundschreiben vom 18. Oktober 2017 über die überaus besorgniserregende Situation der Gesellschaft informiert. Danach droht den Anlegern nun ein kurzfristiger Totalverlust ihres investierten Geldes. Vor allem die Anleger, die sich im Jahr 2016 noch an dem vollmundig beworbenen Liquiditätssicherungskonzept („LSK“) beteiligt und der Gesellschaft Darlehen zur Verfügung gestellt haben, müssen nun – voraussichtlich – einen doppelten Verlust hinnehmen.

Situation der Gesellschaft sehr besorgniserregend

Das Schiff MS „E.R. Luisa“ liegt, zusammen mit dem Schwesterschiff MS „E.R. Vittoria“ seit Dezember 2016 weitestgehend beschäftigungslos in Bremen auf. Für eine Infahrtsetzung und Reaktivierung fehlt der Gesellschaft, trotz des LSK, das nötige Geld. Alternative Finanzierungsquellen existieren nicht.

Die Chartersituation des Schiffs ist desaströs. Die Geschäftsführung hat es nicht vermocht, trotz der Zuführung frischen Kapitals im Rahmen des LSK, das Schiff am Chartermarkt zu positionieren und auskömmliche Charterraten zu erzielen. Die Geschäftsführung macht allein die allgemein schwierige Situation für Ankerziehschlepper („AHTS“) für den Niedergang verantwortlich. Allerdings dürfte diese Erklärung etwas zu einfach gedacht sein. Denn schließlich gibt es weiterhin Beschäftigung und einen Markt für Schiffe wie das MS „E.R. Luisa“. Die Geschäftsführung vermochte es auch nicht, in dieser Krisensituation den Verkauf des Schiffs im Sinne der Anleger zu managen. So mussten erst zwei neue externe Geschäftsführer ernannt werden, die auf „die insolvenzfreie Abwicklung von Beteiligungsgesellschaften“ spezialisiert sein sollen.

Die schiffsfinanzierende Commerzbank AG verlangt den schnellstmöglichen Verkauf des Schiffs. Der Verkauf kommt für die Anleger dem Totalverlust gleich. Die Darlehensverbindlichkeiten der Commerzbank AG übersteigen den zu erwartenden Verkaufswert des Schiffs bei weitem. So hat die Commerzbank AG bereits erklärt, die Zeit bis zum Verkauf „finanziell zu überbrücken“ und auf den aus dem Verkauf des Schiffs „nicht bedienbaren Teil des Darlehens zu verzichten.“ Der kalkulierte Verkaufspreis lag im März 2017 bei 18 bis 21 Mio. USD. Die Darlehensverbindlichkeiten beliefen sich zu dieser Zeit auf 31,5 Mio. USD und die Gesellschafter hatten zusätzlich 824.000 USD im Rahmen des LSK eingezahlt.

Rechtsanwalt Siburg hat im Auftrag einer ihrer Mitgesellschafter Ende 2017 bei der Treuhandgesellschaft Auskunft über den Verkaufsprozess verlangt. Die Treuhandgesellschaft hat zugestanden, dass sowohl der noch im März avisierte Verkaufspreis nicht mehr zu erzielen sein wird als auch, dass diejenigen Gesellschafter, die sich nicht an dem LSK beteiligt hätten, sicher mit einem Totalverlust zu rechnen haben.

Die Geschäftsführung hält jedenfalls eine „Rückzahlung eines Teils der im Rahmen des LSK zur Verfügung gestellten Gesellschafterdarlehen“ für möglich. Angesichts der Vereinbarung mit der Commerzbank AG und des unkalkulierbaren Verkaufspreises ist diese Aussage aus unserer Sicht vollkommen unrealistisch.

Verluste für die Anleger sind unausweichlich

Die vollmundigen Versprechungen der Gründungsgesellschafter im Verkaufsprospekt, mit denen die Anleger für eine Investition „geködert“ wurden, haben sich als reine Wunschvorstellung entpuppt.

Geschädigt sind die Anleger; Nutznießer sind die Gründungsgesellschafter. Sie haben ohne eigenes Risiko bereits mit der Auflage des Fonds ihre Gewinne erzielt. Die Commerzbank AG wird zwar einen kleinen Verlust verbuchen müssen, hat aber gleichzeitig auch über die Jahre regelmäßige Zinszahlungen erhalten und muss – anders als die Anleger – nicht einen vollständigen Verlust hinnehmen.

Gemeinschaft macht stark!

Die Kanzlei vertritt bereits geschädigte Anleger der Gesellschaft und konnte bereits außergerichtlich Erfolg verbuchen. Mit einer beratenden Bank konnte die Rückzahlung der Einlage im hohen zweistelligen Bereich vereinbart werden. Es lohnt sich, in einen inhaltlichen Austausch zu Ihren Mitgesellschaftern zu treten. Wir ermuntern Sie, sich bei der Kanzlei zu melden und in einen Dialog einzutreten. Vor allem die Gesellschafter, die an einen zukünftigen Erfolg der Gesellschaft geglaubt haben, sich an dem LSK beteiligt haben und nun bitter enttäuscht worden sind, sollten durch die Kanzlei prüfen lassen, ob Ersatzansprüche gegen die beteiligten Personen und Gesellschaften bestehen.

Nehmen Sie Kontakt zur Kanzlei auf. Rechtsanwalt/ Fachanwalt Rolf Siburg, LL.M. steht Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.


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