North Channel Bank GmbH & Co. KG - BaFin stellt Entschädigungsfall fest - Entschädigungen für Kunden und Kundinnen

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Am 25.01.2023 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen den Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. GmbH, Mainz festgestellt. Wie geht es nun weiter?  

1. Entschädigungsfall für die North Channel Bank GmbH & Co. KG durch BaFin festgestellt

Wie die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in einer Pressemitteilung vom 25.01.2023 mitteilt, hat sie an diesem Tag den sog. Entschädigungsfall bei der North Channel Bank GmbH & Co. KG festgestellt. 

Hintergrund ist, dass das Kreditinstitut nicht mehr in der Lage ist, die Einlagen ihrer Kunden vollumfänglich zurückzuzahlen. 

2. Was bedeutet der Entschädigungsfall

Die Feststellung des sog. Entschädigungsfalles ist die Voraussetzung dafür, dass der Sicherungsmechanismus des Einlagensicherungsgesetzes (EinSiG) greift. Nach § 10 EinSiG tritt der Entschädigungsfall dann ein, wenn die BaFin feststellt, dass ein Kreditinstitut seine Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Das ist der sog. Entschädigungsfall. 

2. Insolvenzverfahren North Channel Bank GmbH & Co. KG eröffnet - Forderungen sind gegebenenfalls anzumelden

Parallel dazu hat das Amtsgericht Mainz (AG Mainz) das Insolvenzverfahren eröffnet (AG Mainz 280 IN 11/23). Zum Insolvenzverwalter wurde Herr RA Dr. Dietmar Haffa bestimmt. 

Gläubiger der Bank werden aufgefordert, ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter bis zum 

30.03.2023

schriftlich anzumelden. Gleichzeitig soll geltend gemacht werden, wenn Sicherungsrechte bestehen. 

Termin für die Gläubigerversammlung wurde bestimmt auf 

Donnerstag, 30.03.2023, 14:00 Uhr, Saal 16, Gebäude A, Diether-von-Isenburg-Straße, 55116 Mainz

Dieser Termin dient ist ein Berichts- und Prüfungstermin des Insolvenzverwalters und dient zugleich der Wahl/Bestätigung des Insolvenzverwalters und der Besetzung eines Gläubigerausschusses. 

3. Wie geht es für Gläubiger weiter? 

Durch die Feststellung des Entschädigungsfalles greift die Einlagensicherung für dieses Kreditinstitut. Die North Channel Bank GmbH gehört der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) an. Darüber hinaus ist die North Channel Bank GmbH & Co. KG Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB). Nachdem die BaFin den Entschädigungsfall festgestellt hat, werden diese sich mit den Kunden der Bank in Verbindung setzen und die Voraussetzungen der Entschädigung und Einlagensicherung klären. Diese Absicherung demnach ist dreifach ausgestaltet. 

a) 100.000 € pro Anleger

Die gesetzliche Einlagensicherung über den EdB liegt bei 100.000 € je Kunden. Bis zu diesem Betrag sind die Einlagen der Kunden abgesichert. 

b) In Ausnahmefällen: bis zu 500.000 € 

In bestimmten Ausnahmefällen kann beim EdB eine höhere Grenze greifen. Dies ist der Fall, wenn die Einlage des Kunden mit einem besonderen Lebensereignis (Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie, eine Heirat, Abfindung für Arbeitnehmer, Scheidung, der Renteneintritt, Ruhestand, eine Kündigung, Entlassung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität, Behinderung oder der Tod) verbunden ist und der Entschädigungsfall innerhalb von 6 Monaten nach der Gutschrift auf dem Konto eintritt. 

Der Kunde, der dieses zusätzliche Sicherung geltend machen möchte, muss die Voraussetzungen schriftlich glaubhaft machen. 

c) Freiwillige Einlagensicherung 3,268 Mio.

Da die North Channel Bank neben der gesetzlichen Einlagensicherung auch Mitglied beim BdB ist greift hier eine weitere Absicherung. Über diese freiwillige Mitgliedschaft sind über die gesetzliche Sicherung hinaus Einlagen pro Kunden bis zu 3,268 Mio. € abgesichert. 

d) Fazit und weiteres Vorgehen 

Es ist davon auszugehen, dass die meisten Kunden über die gesetzliche und die freiwillige Absicherung entschädigt werden. Eine Anmeldung von Forderungen im Insolvenzverfahren wäre dann nicht erforderlich. In der Regel erfolgt die Entschädigung relativ schnell, nachdem die Kunden und Kundinnen schriftlich ihre aktuelle Bankverbindung angegeben haben. 

Kunden sollten aber darauf achten, dass sie die Schreiben des EdB und BdB beachten, ihr Bankverbindung mitteilen und die Forderungen gegebenenfalls schriftlich begründen. Wichtig ist auch, dass dies vor der Gläubigerversammlung und und vor dem Termin zur Anmeldung von Forderungen erfolgt. Zwar können Forderungen auch noch nach dem 30.03.2023 angemeldet werden, aber dafür fallen gegebenenfalls zusätzliche Gebühren an. 

Wenn Sie wissen wollen, wie es in Ihrem konkreten Fall nun weitergeht bzw. was Sie konkret unternehmen sollten oder aber Fragen zur Anmeldung von Forderungen im Entschädigungsverfahren haben, so können Sie mich gern ansprechen. Sie können über das unten stehende Kontaktformular Kontakt aufnehmen, mich anrufen oder Sie schreiben mir eine mail an marc.gericke@gericke-recht.de . Eine Erstbewertung Ihres Falles erfolgt kostenlos. 



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