Notarielles Testament ersetzt Erbschein? Nur bei eindeutiger Erbenbenennung!

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Notarielles Testament ersetzt Erbschein? Nur bei eindeutiger Erbenbenennung!

Ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen – aber nur unter klaren Bedingungen. Erfahren Sie, wann das Grundbuchamt trotzdem einen Erbschein verlangt und wie Sie Ihre Erbenstellung rechtssicher nachweisen. Jetzt informieren!


Viele Erben hoffen, mit einem notariellen Testament den kosten- und zeitaufwendigen Erbschein umgehen zu können. Tatsächlich ermöglicht das Gesetz in bestimmten Fällen genau das. Doch die Praxis zeigt: Es kommt entscheidend darauf an, wie konkret das Testament formuliert ist – und ob die Erben darin eindeutig benannt sind. Der Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 9. Juli 2024 (Az. 1 W 27/24) macht deutlich: Unklare Testamente führen schnell zu Mehrkosten und Verzögerungen.


1. Notarielles Testament als Erbnachweis – was ist gesetzlich erlaubt?

Ein notarielles Testament gilt grundsätzlich als öffentlicher Erbnachweis. Laut § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO (Grundbuchordnung) kann ein Erbe das Grundbuch auf sich umschreiben lassen, wenn er ein notariell beurkundetes Testament und das Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegt – sofern die Erbfolge daraus klar erkennbar ist.


Im Klartext:

  • Die Erben müssen namentlich genannt sein.
  • Das Testament darf keine Zweifel über die Erbenstellung zulassen.
  • Alle Rechtsverhältnisse, z. B. Vor- und Nacherbschaft, müssen nachvollziehbar sein.


Fehlt diese Eindeutigkeit, verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein – egal, ob ein notarielles Testament vorliegt oder nicht.


2. Warum das Grundbuchamt oft streng prüft


Das Grundbuchamt trägt eine hohe Verantwortung: Es darf nur dann das Grundbuch ändern, wenn die Rechtslage zweifelsfrei geklärt ist. Anders als das Nachlassgericht darf es keine eidesstattlichen Versicherungen entgegennehmen. Diese wichtige Befugnis fehlt – deshalb ist das Amt auf klare Urkunden angewiesen.


Im entschiedenen Fall scheiterte die Umschreibung daran, dass die Enkel zwar als Nacherben vorgesehen waren, aber nicht namentlich genannt wurden. Ihre zusätzlichen Nachweise (Geburtsurkunden, eidesstattliche Versicherungen) überzeugten das Amt nicht – zu Recht, wie das Gericht entschied.


3. Die Kostenfrage: Erbschein vermeiden – aber wie?


Ein Erbschein verursacht Kosten, die sich nach dem Nachlasswert richten (§ 34 GNotKG). Beispiel:


  • Nachlasswert 100.000 € → ca. 546 € Gebühr für den Erbschein.
  • Nachlasswert 500.000 € → ca. 1.735 €.


Dazu kommen oft noch Anwalts- oder Notarkosten. Wer das vermeiden will, sollte schon bei der Testamentserstellung auf klare Formulierungen achten. Ein eindeutiges, notarielles Testament spart später Geld – aber nur, wenn es formal richtig ist.


4. Typische Fehler in Testamenten – und wie man sie vermeidet


  • Unklare Erbbenennung: „Meine Kinder“ oder „meine Enkel“ reicht nicht, wenn es keine vollständige Klarheit gibt. Besser: Alle Erben mit vollem Namen, Geburtsdatum und Verwandtschaftsgrad aufführen.
  • Keine Regelung für den Fall des Vorversterbens: Was passiert, wenn ein Erbe vor dem Erblasser stirbt? Wer rückt nach? Hier fehlen oft eindeutige Bestimmungen.
  • Vor- und Nacherbschaft nicht genau geregelt: In vielen Fällen werden diese Begriffe falsch oder missverständlich verwendet. Vor- und Nacherben haben unterschiedliche Rechte, was klar im Testament stehen muss.
  • Mischung von Vermächtnis und Erbeinsetzung: Viele Testamente enthalten Formulierungen wie „Mein Haus soll meine Tochter bekommen“. Ist sie Erbin oder nur Vermächtnisnehmerin? Das muss klar sein.


5. Grundbuch und Erbe: Was Sie konkret beachten müssen


Wenn Immobilien Teil des Nachlasses sind, ist das Grundbuchverfahren oft der Knackpunkt. Ohne eindeutigen Erbnachweis – sei es durch Erbschein oder ein glasklares Testament – wird das Grundbuch nicht geändert. Das Grundbuchamt prüft streng und lehnt unklare Nachweise ab.


Wichtig:

  • Nur vollständige Urkunden vorlegen (Testament + Eröffnungsprotokoll).
  • Keine Lücken in der Erbfolge – das Amt braucht einen lückenlosen Beweis.
  • Keine „Ersatzerklärungen“ – eidesstattliche Versicherungen helfen hier nicht.


6. Rechtssicherheit schaffen: So sollte ein Testament aussehen


Ein gutes Testament klärt alle Fragen der Erbfolge. Das hilft nicht nur dem Grundbuchamt, sondern auch den Erben. So vermeiden Sie Streit und sparen Geld.


Checkliste für ein rechtssicheres, notarielles Testament:

  • Alle Erben namentlich und vollständig nennen.
  • Vor- und Nacherbschaft korrekt und vollständig regeln.
  • Klare Ersatzregelungen bei Vorversterben.
  • Keine widersprüchlichen Formulierungen.
  • Keine allgemeinen Begriffe wie „mein Vermögen“ ohne Aufteilung.


Fazit: Notarielles Testament spart nur dann den Erbschein, wenn es eindeutig ist.

Ein notarielles Testament kann den Erbschein ersetzen – aber nur, wenn es keinen Interpretationsspielraum lässt. Das Kammergericht hat klargestellt: Unklare Erbbenennung zwingt zum Erbschein. Wer seine Erben entlasten will, sollte klare Worte wählen – oder sich rechtlich beraten lassen.


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FAQ – Häufige Fragen zum Thema Erbschein und Testament


Reicht ein notarielles Testament als Erbnachweis?

Ja, aber nur, wenn alle Erben eindeutig benannt sind.


Wann verlangt das Grundbuchamt einen Erbschein?

Wenn Zweifel an der Erbfolge bestehen oder das Testament unklar ist.


Wie kann ich den Erbschein vermeiden?

Durch ein klar formuliertes notarielles Testament mit eindeutiger Erbenbenennung.


Was kostet ein Erbschein?

Die Kosten richten sich nach dem Wert des Nachlasses und betragen oft mehrere hundert Euro.


Kann ich eidesstattlich versichern, dass ich der einzige Erbe bin?

Nicht beim Grundbuchamt – dort gelten strengere Nachweisregeln.





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