Notarzt - Haftung

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Notarzt-Haftung 

Der in einem Notfall herbeigerufene Arzt muss eine Anamnese und eine Diagnose durchführen. Er muss entscheiden, ob eine Behandlung im Krankenhaus notwendig ist. In diesem Fall muss er den Patienten im Krankenhaus voranmelden und dort hin transportieren. 

Mögliche Fehler bei der Notfallbehandlung sind insbesondere Befunderhebungsfehler, Therapiefehler und Fehler bei der Sicherungsaufklärung. 

Fragt der Arzt die Symptome mangelhaft ab, erstellt er trotz entsprechender Anzeihen kein EKG oder informiert er das Krankenhaus nicht vorab, haftet er. 

SAMPLE: 

– Symptomatik 

– Allergien 

– Medikamente und Drogen 

– Patientengeschichte 

– Letzte Nahrungsaufnahme 

– Ereignisse in Bezug auf Notfall 


ABCDE beim Traumapatienten: 

– A Airway (Überhaupt? Wie?) 

– B Breathing 

– C Circulation (Überhaupt? Wie?) 

– D Disability (neurol. auffällig?) 

– E Exposure (vollst. bodychek) 


„Klassiker“ bei Fehlern sind: 

– falsches Krankenhaus 

– laufender Infarktpatient 

– falsch aufgezogenes Medikament 

– keine Stroke trotz Lysefenster 

– Sturz bei Umlagerung 

– Sturz beim Transport 

Realisiert sich ein Risiko aus der Sphäre des Rettungsdienstes, das sich durch Maßnahmen hätte verhindern lassen, wird ein Behandlungsfehler unterstellt. Der Rettungsdienst muss beweisen, dass der Schaden auch bei korrektem Handeln eingetreten wäre. 

Ist die Dokumentation des Notfalleinsatzes mangelhaft, kann dies ebenfalls zur Annahme eines Behandlungsfehlers führen. 

Gerne helfe ich.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                  

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Fragen und Antworten

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Ein Behandlungsfehler liegt vor, wenn der Arzt den im Zeitpunkt der Behandlung geltenden Facharztstandard nicht eingehalten hat. Der Verstoß kann in einem Tun oder in einem Unterlassen liegen.

Wann liegt ein Dokumentationsfehler vor?

Der Arzt muss alle wesentlichen Umstände der Behandlung in der Patientenakte dokumentieren. Wesentlich sind solche Umstände, die für die weitere Behandlung von Bedeutung sind. Unterlässt der Arzt dies, liegt ein Dokumentationsfehler vor. Das Fehlen der Dokumentation eines wesentlichen Behandlungsschrittes führt dazu, dass vermutet wird, dass der Arzt diesen nicht vorgenommen hat. Dies stellt in der Regel zugleich einen Behandlungsfehler dar.

Was ist ein grober Behandlungsfehler?

Ein grober Behandlungsfehler liegt vor, wenn das ärztliche Verhalten eindeutig gegen gesicherte medizinische Erkenntnisse oder bewährte ärztliche Behandlungsregeln verstößt und der Arzt einen Fehler begeht, der aus objektiver Sicht nicht mehr verständlich ist und einem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf. Vorliegen kann ein grober Behandlungsfehler auch dann, wenn dem Arzt mehrere einfache Behandlungsfehler unterlaufen sind, die in ihrer Gesamtheit als grob fehlerhaft zu werten sind.

Wann ist die Befunderhebung fehlerhaft?

Wenn ein Arzt trotz des Vorliegens entsprechender Symptome nicht sämtliche Befunde für alle in Betracht kommenden Erkrankungen erhebt, liegt ein Befunderhebungsfehler vor. Hätte die gebotene Abklärung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit einen reaktionspflichtigen Befund gezeigt und sich die Verkennung dieses Befundes als fundamental oder die Nichtreaktion hierauf als grob fehlerhaft dargestellt, kommt es zu einer Beweislastumkehr zu Lasten des Arztes. Der Arzt muss dann beweisen, dass der eingetretene Gesundheitsschaden nicht durch den Behandlungsfehler verursacht wurde. Der Befunderhebungsfehler ist von einem Diagnoseirrtum zu unterscheiden.

Foto(s): @adobe @rechtsanwaltchristiandobek

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