Novellierungen im Baurecht in Serbien

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In Serbien wurde am 26. Juli 2023 das Novellierungsgesetz zum Planungs- und Baugesetz verabschiedet, welches bedeutende Neuerungen im Baubereich einführt. Die Änderungen zielen darauf ab, das Bauen mit Umweltstandards in Einklang zu bringen, unter anderem auch, um die Lage der Bauherren zu verbessern und die Verantwortung der Bauherren zum Schutz Dritter zu erhöhen. Durch die Streichungen und Ergänzungen des Gesetzes werden auch neue staatliche Organe geschaffen.


Die wichtigste Änderung ist die Abschaffung der Umwandlungsgebühr für die Umwandlung des Nutzungsrechts in das Eigentumsrecht am Grundstück für Bauherren, die die Gebäude im Zuge der Privatisierung und der Insolvenzverfahren gekauft haben. In diesem Teil wollte der Gesetzgeber ihre Position erleichtern, um Möglichkeit für weitere Bauvorhaben auf den bestehenden Grundstücken, die sich im Staatseigentum befinden und auf denen Privatpersonen ein Nutzungsrecht haben, zu schaffen. Durch die unentgeltliche Umwandlung des Nutzungsrechts in das Eigentumsrecht verschafft sich der Staat auf anderen Wegen Vorteile, die ihm auf den ersten Blick durch den Verzicht auf Entgelt verwehrt zu sein scheinen.


Mehrere Neuerungen beziehen sich auf die Angleichung des Bauwesens an Umweltstandards. Demzufolge sind alle Gebäudeeigentümer verpflichtet, Anschlüsse an die bestehende Wasser-, Abwasser- und Heizungsinfrastruktur einzubauen, wodurch individuelle Feuerstellen entfallen und die Umweltverschmutzung verringert wird.


Es wurde ein Energieausweis über die Energieeffizienz des Gebäudes eingeführt, so dass alle neuen Gebäude über einen Energieausweis für das gesamte Gebäude oder sein Sonderteil verfügen müssen. Darüber hinaus sind alle bestehenden Eigentümer von Gewerbe- und Wohngebäuden verpflichtet, innerhalb von 5 oder 10 Jahren ein Energieausweis für ihr Gebäude einzuholen. Der Energieausweis ist bei der Beurkundung des Kaufvertrages bzw. Mietvertrages beizufügen.


Ein Zertifikat für grünes Bauen wurde eingeführt – es wird von der Agentur für Raumplanung und Städtebau ausgestellt. Ein Bauherr, der über das oben genannte Zertifikat verfügt, hat Anspruch auf eine Reduzierung des Beitrags für die Erschließung von Bauland um 10 Prozent. Außerdem müssen Neubauten mit einer Bruttofläche von mehr als 10.000 m2 über ein Green-Building Zertifikat verfügen.


Bauherren sind verpflichtet, im Vorfeld zur Erteilung einer Nutzungsgenehmigung einen Nachweis über die Verbringung von Bauabfällen einzuholen.


Außerdem wurde die Verpflichtung eingeführt, innerhalb von 2 Jahren an allen Tankstellen an Landesstraßen der 1a Rangordnung Ladestationen für E-Autos zu installieren.


Alle neuen Gebäude müssen so geplant und gebaut werden, dass Außeneinheiten der Klimaanlagen nicht sichtbar sind und die unmittelbare Umgebung nicht beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sind Gebäudeeigentümer bei bestehenden Gebäuden, die innerhalb der Grenzen von unbeweglichem Kulturgut liegen, verpflichtet, ihre Klimaanlagen innerhalb von 5 Jahren zu entfernen, bzw. sie nach innen zu verlegen, so dass sie nicht sichtbar sind. Gebäudeeigentümer, dessen Gebäude nicht zu unbeweglichen Kulturgütern gehören, sind verpflichtet, innerhalb von 10 Jahren die Klimaanlagen nach innen zu verlegen.


Ein Teil der Novelle bezieht sich auch auf den Schutz von Kulturgütern während des Baus. In bestimmten Fällen wurde die Überwachung der Denkmalpflege während der Ausführung von Arbeiten sowie eine aktivere Rolle der zuständigen Behörden für den Schutz von Kulturgütern eingeführt. Das elektronische System zur Erteilung von Baugenehmigungen wurde verbessert. Aufgrund der in der Praxis häufig vorkommenden Schädigungen Dritter beim Bau hat der Gesetzgeber nun die Verpflichtung des Bauherrn vorgeschrieben, sich gegen dieses Risiko zu versichern und eine ausreichende Versicherungspolice abzuschließen. Außerdem wurde der Begriff „Brownfield-Standorte“ eingeführt. Hierbei handelt es sich um Standorte mit industriellem und gewerblichem Inhalt, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt wurden und das Potenzial für eine Sanierung aufweisen. Das Register dieser Standorte wird vom Raumplanungsamt geführt.


Im Planungs- und Bauprozess wurde ein neues Amt eingeführt, nämlich der „Projektleiter“, der vom Bauherrn mit Beratungsleistungen in allen Phasen der Planung und des Baus beauftragt wird. Aufgrund von Gesetzesänderungen werden die Agentur für Raumplanung, die Ingenieurkammer Serbiens und das Amt des obersten staatlichen Stadtplaners neu eingerichtet.



Unsere Anwaltskanzlei steht Ihnen für weitere Informationen zu Neuigkeiten im Baubereich in der Republik Serbien gerne zur Verfügung.



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