Nürnberger Project-Gruppe: Schadensersatz

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Der jahrelange Boom ist nun aber der Ernüchterung gewichen.

Die Probleme sind vielfältig. Steigende Baukosten, Fachkräftemangel, Lieferschwierigkeiten, Lieferengpässe und steigende Zinsen. Im Zusammenspiel sind diese Faktoren geeignet Projektentwicklungsunternehmen und Bauträger in Schwierigkeiten zu bringen, insbesondere wenn diese ihre Projekte nicht vollständig durchfinanziert haben sollten. Geplante Projekte drohen zu scheitern. Bereits laufenden, im Bau befindlichen Projekten drohen Verzögerungen, ggf. sogar Baustopps.

Käufer stellt dies vor unvorhergesehene Herausforderungen. Dies reicht von der Frage der bereits erfolgten Kündigung eines bestehenden Mietverhältnisses oder dem Verkauf der bisherigen Immobilie über die Vermietung der als Kapitalanlage erworbenen Eigentumswohnung bis hin zur Verfolgung von Baumängeln und Ansprüchen aus dem Bauvertrag und schließlich auch der Konsequenzen von Baustopps oder Verzögerungen für die eingegangene Baufinanzierung und das Verhältnis zur finanzierenden Bank.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Insolvenzanmeldungen mehrerer Tochterunternehmen der Project-Gruppe, konkret der Project Immobilien Management GmbH, der Project Immobilien Wohnen und Gewerbe GmbH und der Project Immobilien Projectentwicklungs GmbH verkündet und die kurzfristige Insolvenzanmeldung der Holding-Gesellschaft der Gruppe Project Real Estate AG angekündigt. Bundesweit sind von der Insolvenz nach Medienberichten 60 Immobilienprojekte betroffen.

Der Geschäftsbetrieb soll nach Aussagen der Anwälte der Project Immobilien Gruppe fortgesetzt werden. Es werden sowohl Sanierungsmöglichkeiten als auch die Weiterführung der Bauprojekte geprüft.

Damit besteht Ungewissheit für Wohnungskäufer, die um die Fertigstellung ihrer Immobilien bangen, aber auch Anleger geschlossener Fondsanlagen – sog. AIFs -. So wurde der Vertrieb der Fondsanlage „Project Metropolen 22“ eingestellt. Auch wenn verlautbart wird, dass dieser Fonds nicht unmittelbar von den Insolvenzen betroffen ist, so erscheinen negative Auswirkungen der Insolvenzen auf diverse Project-Fondsanlagen nicht ausgeschlossen, da deren Anlagezweck u.a. auch Investitionen in Immobilienentwicklungsgesellschaften gemeinsam mit anderen Investmentgesellschaften der Project-Gruppe ist. 

Ungeachtet dessen tragen solche Fondsanlagen ohnehin nicht unerhebliche Risiken in sich.

Daher sollten betroffene Wohnungskäufer und Fondsanleger sich frühzeitig über ihre rechtlichen Risiken und Möglichkeiten anwaltlich beraten lassen.

Als Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht sind wir seit über 18 Jahren spezialisiert auf die Beratung von Mandanten in allen Fragen der Vermögensanlage.

Mit unserem projektorientierten, transparenten und durchsetzungsstarken Ansatz stehen Ihnen unsere Rechtsanwälte in Nürnberg zur Verfügung.

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Baurecht, wenn Sie eine kompetente und qualifizierte Unterstützung für Ihr Bauprojekt benötigen.

Im Bereich des Bau- und Architektenrechts beraten und vertreten wir unsere Mandanten von dem Zeitpunkt der Planung eines Bauvorhabens über den Abschluss von Verträgen. Auch die rechtliche Begleitung des Bauvorhabens bis hin zu seinem Abschluss sowie die Geltendmachung von Mängeln und Schadensersatz gehört zu unseren Leistungen.

Insbesondere sind wir in nachfolgenden Teilbereichen für unsere Mandanten tätig:

Errichtung und Ausgestaltung sowie Prüfung von Bauträgerverträgen und Beratung vor Abschluss von BauträgerverträgenBaubegleitende Beratung und VertretungGeltendmachung von Ansprüchen auf Nachbesserung, Minderung und Schadensersatz bei Baumängeln, außergerichtlich sowie in Beweissicherungsverfahren und vor GerichtHaftung von Bauträgern, Handwerkern und Architekten

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Foto(s): Siegfried Reulein


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