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Nur 6 Übernachtungen bei einer 7-Tage Reise

  • 2 Minuten Lesezeit
anwalt.de-Redaktion

Eine siebentägige Reise muss nicht 7 mal 24 Stunden dauern. Der Urlauber erwartet bei der Bezeichnung nur sechs Übernachtungen. Doch nicht immer haben die Gerichte so entschieden.

Sie darf „7-Tage-Reise" heißen, auch wenn darin nur 6 Übernachtungen enthalten sind. Der An- und Abreisetag werden nämlich in der Regel mitgezählt. Eine entsprechende Werbung täuscht den Verbraucher daher nicht.

Lange Anreise mit dem Bus

Etwas anders urteilte vor einiger Zeit noch das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bei einem Angebot über eine 10-Tages-Reise mit dem Omnibus nach Spanien. Darin waren allerdings nur 7 Übernachtungen mit Frühstück vor Ort enthalten. Die Interessenten wurden hier nach Ansicht des Gerichts über das Preis-Leistungs-Verhältnis in Bezug auf die Reisedauer getäuscht.

Der erste und letzte Tag hätte nach dieser Entscheidung nur mitgezählt werden dürfen, wenn er mindestens zu zwei Dritteln zur Reise gehört hätte. Mit der Abfahrt am ersten Tag um 16:00 Uhr und der Ankunft am Rückreisetag um 13:00 Uhr ergaben sich rein rechnerisch nicht einmal 9 x 24 Stunden, zu wenig für eine 10-Tages-Reise (OLG Hamm, Beschluss v. 05.08.1986, Az.: 4 U 176/86).

Im Urlaub zählen die Tage

Das OLG Köln hält dagegen die Bezeichnung als 7-Tage-Reise für 6 Übernachtungen für zulässig. Schließlich erwartet der normale Reiseinteressent bei einer solchen Angabe nicht exakt 7 x 24 Stunden.

Im konkreten Fall war die An- und Abreise mit der Bahn oder optional auch mit dem Flugzeug möglich. Dabei war nach Ansicht des Gerichtes davon auszugehen, dass jedenfalls ein erheblicher Teil der beiden Tage für die Reise selbst benötigt werden. Ob das die Fahrt mit der Bahn oder etwaige Flüge inklusive Check-in, Transfer etc. sind, macht insoweit keinen Unterschied.

Busreisen sind dagegen grundsätzlich anders strukturiert. Die Fahrt beginnt hier nämlich regelmäßig direkt am Heimatort oder zumindest nahe davon. Zusätzliche Zeiten für die Anreise zur Abfahrhaltestelle des Busses sind dementsprechend nicht notwendig.

Außerdem war im früheren Fall des OLG Hamm der Unterschied zwischen den angegebenen 10 Tagen bei nur 7 Übernachtungen aufgrund der längeren Anreise auch deutlich größer. Ob sich möglicherweise sogar das allgemeine Verständnis der Begriffe geändert hat, das wollte und musste das OLG Köln hier nicht entscheiden.

(OLG Köln, Beschluss v. 22.01.2013, Az.: 6 W 17/13 )

(ADS)

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