Nur noch bis 21.06.2016: Darlehenswiderrufsrecht endet in wenigen Tagen!

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Darlehensnehmer können teure Baudarlehen nur noch bis 21. Juni wegen unverständlichen Klauseln widerrufen.

Banken, die ihre Kunden nicht unmissverständlich, klar und deutlich über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht aufgeklärt haben, müssen damit rechnen, dass die Kunden ihre Verträge auch heute noch wirksam widerrufen können.

Dies mit dem Ziel, ein hoch verzinstes Darlehen aus der Vergangenheit abzulösen, ohne eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen zu müssen. Des Weiteren haben sie Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mindestens 2,5 % auf die von ihnen geleisteten Zinszahlungen. Bei mittleren Darlehen (zwischen € 200.000.- und € 400.000.-) aus den Jahren 2002 – 2010 kann sich allein dieser Anspruch auf € 5.000,00.- – € 25.000,00.- belaufen.

Immobilieneigentümer können bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auch nachträglich (!) Darlehen widerrufen. Sind diese bereits abgelöst, kann die bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückgefordert und die Nutzungsentschädigung auf bezahlte Zinsen verlangt werden (vgl. OLG Stuttgart, 6 U 41/15, Urteil rechtskräftig).

Der Darlehenswiderruf hat selbst dort häufig Erfolg, wo die Bank die gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung aus dem jeweils gültigen Zeitraum verwendet hat und hiervon nur marginal abgewichen ist.

MPH Legal Services (RA Dr. Martin Heinzelmann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) vertritt Darlehensnehmer bundesweit in Widerrufsfällen. Erstprüfungen von Darlehensverträgen erfolgen in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Überlassung des Darlehensvertrags.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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