Habe ich ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen?

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Die Kurzversion – aber bitte mit Vorsicht!

Grundsätzlich, unabhängig vom Vertragstyp, egal wo und was ich kaufe? 

Nein.

Viele Unternehmen bieten ein solches Widerrufsrecht aber gerne aus Kulanz an. Allerdings ist das nicht das Abbild der deutschen Rechtslage.

Die Vollversion – es kommt darauf an!

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen unabhängig davon, um welche Art von Vertrag es sich handelt oder wo und was ich kaufe, gibt es im deutschen Recht nicht. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube.

Wenn Sie sich fragen, ob Ihnen ein solches Widerrufsrecht zusteht, müssen Sie zunächst eine grundlegende Weichenstellung beachten:

Das Widerrufsrecht ist ein Verbraucherschutzrecht, vgl. § 312g BGB. Sie müssen also zunächst Verbraucher sein. Das sind Sie in aller Regel, wenn Sie einen (Kauf)Vertrag für überwiegend private Zwecke abschließen. Der Knackpunkt ist aber vielmehr folgender:

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen haben Sie nur dann, wenn es sich um außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (z. B. Vertreter an der Haustür) oder um Fernabsatzverträge handelt (z. B. Telefon, Internet, Brief).

Wenn Sie also ein Kleidungsstück in einem Bekleidungsladen nach einer Woche zurückgeben möchten, weil es Ihnen nicht mehr gefällt und Sie das Kleidungsstück vor Ort gekauft haben, dann haben Sie grundsätzlich kein 14-tägiges Widerrufsrecht. Der Kaufvertrag wurde gerade nicht außerhalb, sondern innerhalb von Geschäftsräumen, also in dem hiesigen Bekleidungsgeschäft, geschlossen. Ein Fernabsatzvertrag liegt offensichtlich nicht vor.

Natürlich kann es sein, dass das Bekleidungsgeschäft, wie viele andere Unternehmen, Ihnen aus Kulanz ein 14-tägiges Widerrufsrecht ohne Angabe von Gründen einräumt – dem deutschen Kaufrecht entspricht dies allerdings keineswegs. Von Gesetzes wegen stehen Ihnen in diesem Fall „nur“ die Gewährleistungsrechte gem. § 439 BGB unter deren weitaus engeren Voraussetzungen zu.

Der klassische Fall des 14-tägigen Widerrufsrechts ist der Onlinekauf. Hier steht Ihnen das Widerrufsrecht in der Regel zu, weil der Vertrag zum einen außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde und zum anderen über das Internet abgewickelt wurde, also ein Fernabsatzvertrag vorliegt.

Kleiner Tipp: Ein Widerrufsrecht gibt es auch bei Verbraucherkreditverträgen gem. § 495 BGB.


Ausnahmen

Ein Widerrufsrecht besteht nur dann, wenn es gesetzlich vorgesehen ist oder vertraglich vereinbart wurde. Das deutsche Recht wäre aber nicht das deutsche Recht, wenn es nicht zahlreiche Ausnahmen hiervon gäbe.

So gibt es keinen Widerruf von Grundstückskaufverträgen oder auch online abgeschlossenen Pauschalreiseverträgen. Maßangefertigte Waren, schnell verderbliche Waren und auch versiegelte Waren, die aus Hygieneschutzgründen nicht zur Rückgabe geeignet sind, sind etwaige Ausnahmen vom Widerrufsrecht.

Dies ist nur eine beispielhafte und keineswegs vollständige Aufzählung aller Ausnahmen.


Benötige ich einen Anwalt?

Wie so oft steckt der Teufel im Detail und eine rechtliche Beurteilung eines jeden Einzelfalls innerhalb weniger Zeilen ist faktisch nicht möglich. Vor allem dann, wenn viel Geld im Spiel, die Beweislage unklar ist, ein etwaiger Wertersatz im Raum steht und die Kommunikation mit dem Vertragspartner keine Früchte trägt, ist die Hinzuziehung eines Anwalts anzuraten, der sich für Ihre Rechte einsetzt, Ihnen aber vor allem die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens konkret darlegen kann.

Foto(s): https://pixabay.com/de/photos/online-shopping-shopping-online-4516036/


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