Oberbank AG – verbraucherfreundliche BGH-Rechtsprechung ermöglicht Widerruf bis 21. Juni!

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Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen sind nach Ansicht des höchsten deutschen Gerichts in vielen Fällen ungültig. Hintergrund ist die mangelhafte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung von Widerrufsbelehrungen durch Rechtsabteilungen von Banken. Insbesondere das sogenannte „Deutlichkeitsgebot“ sei vielfach nicht ausreichend beachtet worden. So sei dem Schutz des Verbrauchers, dem das Gesetz vom 1. November 2002 dienen sollte, nicht genügend Rechnung getragen, urteilte der Bundesgerichtshof bereits mehrfach. Auch Widerrufsbelehrungen der Oberbank AG sind offenbar betroffen. Für Darlehensnehmer erfreulich: Ist eine Widerrufsbelehrung ungültig, kann der zugehörige Vertrag noch nach jahrelanger Laufzeit widerrufen werden. So bietet sich die Möglichkeit, vom aktuell historisch attraktiven Zinsniveau am europäischen Geldmarkt zu profitieren und durch eine attraktive Umschuldung tausende Euro an Zinsen zu sparen.

Verbraucherrechte ungerechtfertigt verkürzt – Gesetzesänderung beendet „ewiges“ Widerrufsrecht bereits Mitte diesen Jahres

Eine kürzlich auf den Weg gebrachte Gesetzesänderung sorgt indes für ein jähes Ende des – nach bisheriger Rechtslage zeitlich unbegrenzt auszuübenden – „ewigen“ Widerrufsrechts. Zum 21. Juni dieses Jahres erlischt das Widerrufsrecht zu zwischen 2002 und 2010 geschlossenen Verträgen. Hintergrund der Änderung ist wohl der wachsende Druck der Finanzlobby auf die Politik. Banken hatten wegen zahlreicher Widerrufe schmerzhafte Verluste zu verbuchen. Offiziell wird die Gesetzesänderung mit einem Verweis auf fehlende Rechtssicherheit begründet. Faktisch werden Verbraucherrechte ungerechtfertigt verkürzt. Dennoch müssen sich Darlehensnehmer nun beeilen!

Jetzt Widerrufbarkeit prüfen lassen – Fehler auch in Belehrungen der Oberbank AG!

Uns vorliegende Widerrufsbelehrungen der Oberbank AG enthalten Fehler, die zur Widerrufbarkeit der Verträge führen können. Darlehensnehmer sollten uns umgehend ihre Unterlagen zur Prüfung zusenden. Im Folgenden werden einige typische Fehler der Belehrungen dargestellt.

Einseitige Bestimmung zur Rückgewährpflicht nach Widerruf begründet Zweifel an der Wirksamkeit der Belehrung

Die Oberbank AG spricht in ihren Formularen die Pflicht des Darlehensnehmers an, nach einem Widerruf alle erhaltenen Zahlungen, namentlich also die Darlehenssumme, binnen 30 Tagen zurückzugewähren. Diese Darstellung entspricht zwar der Rechtslage – der Vollständigkeit halber hätte aber auch darauf hingewiesen werden müssen, dass auch die Bank im Widerrufsfall binnen 30 Tagen alle vom Kunden erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten hat. Ein solcher Hinweis kann mit Blick auf das gesetzliche Erfordernis der Vollständigkeit der Belehrungen nicht entbehrlich sein. Der Kunde bleibt ansonsten im Unklaren darüber, was mit seinen Zahlungen geschieht.

Abweichung vom Muster des Gesetzgebers – Rahmen um Informationstext fehlt in Belehrungen der Oberbank AG

In den Belehrungen der Bank fehlt im Übrigen der vom gesetzlichen Muster vorgesehene Rahmen um den Belehrungstext. Dieser soll der optischen Abgrenzung der Belehrung vom übrigen Vertragswerk dienen und stützt sich auf das gesetzliche Deutlichkeitsgebot. Ohne Rahmen ist die augenfällige Erkennbarkeit des Abschnitts auf den ersten Blick nicht gewährleistet. Eine Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben erscheint sehr fraglich.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Widerruf Ihres Darlehens bei der Oberbank AG noch fristgerecht realisieren!

Als Darlehensnehmer sollten Sie zeitnah eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch unsere erfahrenen Widerrufsexperten veranlassen. Vor dem Hintergrund des – Mitte dieses Jahres – auslaufenden Widerrufsrechts ist Eile geboten. Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, auch in Ihrem Fall noch einen schnellen Weg aus Ihrem lästigen Alt-Vertrag finden zu können! Kontaktieren Sie uns.

Wir bieten eine kostenlose und völlig unverbindliche Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen als ersten Schritt in Richtung Widerruf an.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen, was Ihnen zusteht und was es kostet.


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