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Oberlandesgericht – was Sie wissen und beachten müssen!

Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein ordentliches Gericht, das für Berufung und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüssen von Landgericht und Amtsgericht zuständig ist. Die nächste Instanz über dem Oberlandesgericht ist der Bundesgerichtshof (BGH). Bestimmungen für das Oberlandesgericht finden sich in den §§ 115ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).

Beim Oberlandesgericht sind Zivilsenate und Strafsenate und Ermittlungsrichter ansässig, die über Zivilsachen und Strafsachen entscheiden. Die Senate bestehen aus einem vorsitzenden Richter und weiteren Richtern besetzt. Die Entscheidung wird regelmäßig mit drei Richtern Besetzung getroffen, in einigen Fällen kann dies auch von Einzelrichtern geschehen. Die Richter am OLG werden auf Lebenszeit berufen, Richter auf Probe oder kraft Auftrags sind ausgeschlossen. 

Das OLG ist im Zivilrecht zuständig für Berufung und Beschwerde gegen eine Entscheidung oder Beschluss des Landgerichts und des Amtsgerichts im Bereich Kindschaftsrecht und Familienrecht. Im Strafrecht ist das Oberlandesgericht ebenfalls zuständig für die Revision gegen die Berufungsurteile des Landgerichts und ausnahmsweise auch gegen Urteile des Amtsgerichts (sog. Sprungrevision) und für Beschwerden gegen Beschlüsse des Landgerichts. Darüber hinaus ist das Oberlandesgericht als erste Instanz für bestimmte politische Straftaten zuständig.

In Berlin heißt das Oberlandesgericht Kammergericht, kurz: KG. In Bayern hat das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) die Aufgaben des OLG inne.


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