Offene Handelsgesellschaft (oHG) – wieso sie bei Kreditgebern beliebt ist

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Offene Handelsgesellschaft (oHG) – worauf Sie bei einer Gründung achten müssen. Eine oHG ist eine Personengesellschaft. Deren Gründung erfordert entweder zwei natürliche oder juristische Personen. Zudem muss sie in das Handelsregister eingetragen werden. In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wesentlichen Merkmale einer oHG und erklären Ihnen, in wie fern sie eine praktikable Rechtsform ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. Was ist eine offene Handelsgesellschaft (oHG)?
  2. Die rechtlichen Rahmenbedingungen
  3. Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
  4. Der Gesellschaftsvertrag schafft Transparenz
  5. Kapitalbeteiligung an einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)
  6. Offene Handelsgesellschaft (oHG): sieben Tipps
  7. Die Nachteile einer oHG
  8. Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist bei Kreditgebern beliebt

Was ist eine offene Handelsgesellschaft (oHG)?

Als offene Handelsgesellschaft werden Personengesellschaften bezeichnet, deren allgemeiner Zweck der Betrieb eines Handelsgewerbes unter gleichem Namen ist und deren Gesellschafter den Gläubigern gegenüber mit ihrem gesamten Vermögen für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.

Die offene Handelsgesellschaft (oHG): unbeschränkte Haftung

Die unbeschränkte Haftung der Gesellschafter macht sie für den Markt sehr attraktiv, hat aber für die Gesellschafter ihren Preis. Deshalb hat die oHG vor allem gegenüber den haftungsbeschränkten Unternehmensformen wie GmbH und GmbH & Co KG an Boden verloren.

Weil alle Gesellschafter einer oHG unbeschränkt für ihre Gläubiger haften, ist die Gründung einer Handelsgesellschaft unter einem gemeinsamen Namen möglich. Davon profitieren vor allem kleine und mittlere Unternehmen.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): Beispiele

Das HGB definiert ein Handelsgewerbe in Deutschland als ein Unternehmen, das eine gewöhnliche kaufmännische Tätigkeit ausübt. Darunter fallen:

  • der Groß- und Einzelhandel,
  • das verarbeitende Gewerbe,
  • das Bank-, Versicherungs- und Transportwesen sowie Handelsvertreter.

Offene Handelsgellschaft (oHG): rechtlicher Rahmen

Der rechtliche Rahmen umfasst folgende Aspekte.

  • § 105-160 HGB regeln den rechtlichen Rahmen der oHG.
  • Darüber hinaus regelt das deutsche Recht auch die Grundform eines jeden Unternehmens, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR).
  • Zudem kann die oHG auch als eine besondere Form der GbR für eine Handelsgesellschaft mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb unter dem Gesichtspunkt der Gesellschaftsgründung gesehen werden.
  • Im Grunde ist eine offene Handelsgesellschaft (oHG) eine Geschäftsbeziehung.
  • Bei einer Personengesellschaft steht im Gegensatz zu einer Kapitalgesellschaft das Engagement der einzelnen Gesellschafter im Vordergrund und nicht die Höhe der von ihnen eingebrachten Mittel.

Es ist üblich, dass die Partner eines Unternehmens ihre eigene Zeit und Mühe einbringen, was zu einem starken Gefühl der Eigenverantwortung führt. Für die Gründung einer Partnerschaft ist kein bestimmter Geldbetrag erforderlich.

Die Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG)

Mindestens zwei natürliche oder juristische Personen können eine offene Handelsgesellschaft (oHG) gründen, sodass sie nach der Eintragung in das Handelsregister zu einer juristischen Person wird. Innerhalb eines Monats nach der Gründung müssen die Gründer das Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden und den ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt einreichen.

Freiberufler und Einzelkaufleute können keine offene Handelsgesellschaft (oHG) gründen. Für sie kommt stattdessen die GbR in Frage.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): Gewerbeanmeldung

Wenn ein Notar die OHG in das Gewerberegister beim Amtsgericht einträgt, handelt es sich um eine Personengesellschaft. Bedenken Sie, dass Sie mit einem Bußgeld rechnen müssen, wenn Sie Ihr Unternehmen nicht in das Handelsregister eintragen lassen.

Der wesentliche Vorteil einer Gewerbeanmeldung besteht darin, dass sowohl die Marke als auch der Firmenname der OHG geschützt sind.

Banken, Lieferanten und Wirtschaftsverbände vereinfachen die Geschäftsabwicklung, weil sie häufig verlangen, dass ihre Geschäftskunden ihre Daten in ein Handelsregister eintragen lassen. Alternativ ist es möglich, einen externen Vertreter für die OHG zu bestellen.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): die Kosten für die Gründung

Als offene Handelsgesellschaft müssen Sie keine Kapitaleinlage leisten. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass Sie eine offene Handelsgesellschaft mit Geldeinlagen gründen. Wichtig ist, dass Sie diese in einem Partnerschaftsvertrag dokumentieren.

Zudem achten Sie darauf, dass die Kooperationsvereinbarung auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater kann für seine Dienste in diesem Zusammenhang Gebühren verlangen.

Gebühren für die Gewerbeanmeldung und die Eintragung ins Handelsregister sind ebenfalls erforderlich. Dabei können Sie davon ausgehen, dass sich die Gesamtkosten für die Gründung einer oHG im mittleren dreistelligen Bereich bewegen.

Der Gesellschaftsvertrag schafft Transparenz

Um eine offene Handelsgesellschaft zu gründen, empfiehlt es sich, einen Gesellschaftsvertrag zu unterzeichnen, was aber nicht zwingend erforderlich ist. Darin treffen Sie folgende wichtige Entscheidungen:

  • Sie legen fest, auf welche Art und Weise Sie das Unternehmen führen und verwalten möchten.
  • Sie bestimmen das Verfahren zur Übertragung von Aktien der Organisation.
  • Gemeinsam mit Ihren Geschäftspartnern verschriftlichen Sie das Hauptziel der OHG.
  • Zudem schaffen Sie verbindliche Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung.
  • Darüber hinaus bestimmen Sie, was passiert, wenn einer oder mehrere Gesellschafter ausscheiden.
  • Schließlich entscheiden Sie, wie die Auflösung der oHG ablaufen sollte.

Wenn Gesellschafter der oHG Immobilien schenken, muss Ihr oHG-Gesellschaftsvertrag nur dann notariell beurkundet werden, wenn Sie einen notariellen Zeugen haben. Wenn es um die obligatorische Eintragung der oHG in ein amtliches Unternehmensregister geht, sind notarielle Dienstleistungen erforderlich.

Unabhängig davon, wie Sie die oHG gründen, muss sie bei einem örtlichen Gewerbeamt angemeldet werden. In der Regel benachrichtigen die Gewerbeämter dann das Finanzamt und die örtliche Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Diese setzt sich dann sofort mit Ihrer Firma oder Ihren Geschäftspartnern in Verbindung.

Wenn mehrere Partner eine offene Handelsgesellschaft gründen, ist es wichtig, dass Sie einen Businessplan erstellen. Achten Sie darauf, dass sich jeder an diesen hält und nutzen Sie ihn als Leitfaden. Denn er bietet Orientierung.

Kapitalbeteiligung an einer oHG

Mit Kapitalbeteiligung sind Eigentumsrechte am Gesellschaftsvermögen gemeint, die einem oder mehreren Gesellschaftern gewährt werden. Welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, erklären wir Ihnen in diesem Abschnitt.

  1. Der Gesellschaftsanteil bietet dem Gesellschafter eine unmittelbare Beteiligung an jeder Sache, ist aber für den jeweiligen Gegenstand nicht übertragbar ( § 719 BGB) und auch nicht pfändbar (§ 859 ZPO).
  2. Würden die Gesellschafter der offenen Handelsgesellschaft ihre Anteile an einzelne Wirtschaftsgüter übertragen, würden sie gegen das Gesamteigentumskonzept der Gesellschaft verstoßen.
  3. Der Anteil eines Gesellschafters an der Gesellschaft kann je nach Gesellschaftsvertrag mit oder ohne Zustimmung der anderen Gesellschafter übertragen werden.
  4. Im Wege der Pfändungs- und Überweisungsverfügung können Privatgläubiger den Anteil einer Personengesellschaft pfänden (§ 859 ZPO).
  5. Seien Sie sich darüber im Klaren, dass die geschäftsführenden Gesellschafter Drittschuldner sind.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): sieben Tipps

Nun folgen sieben Tipps, die Sie vor und nach der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft (oHG) im Hinterkopf behalten sollten.

1. Bei Abstimmungen das Richtige tun

Als Gesellschafter haben Sie die Möglichkeit, über wichtige Fragen abzustimmen. Dabei ist es notwendig, dass alle Gesellschafter, die an der Abstimmung über einen Gesellschafterbeschluss teilnehmen sollen, der Beschlussfassung zustimmen. Wenn die Satzung für eine Abstimmung eine Stimmenmehrheit vorschreibt, richtet sich die Mehrheit nach der Anzahl der Aktionäre, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird.

2. Wer vertritt die oHG nach außen?

Jeder Aktionär hat das Recht, in der Öffentlichkeit im Namen der Gesellschaft zu sprechen. Der Gesellschaftsvertrag kann den Ausschluss dieser Befugnis oder die Einrichtung einer gemeinsamen Vertretung vorsehen.

Es ist jedoch notwendig, dass Sie diese Beschränkungen im Handelsregister eintragen lassen. Die Fähigkeit eines Gesellschafters, die Firma zu verwalten und zu vertreten, kann durch einen Gerichtsbeschluss aufgehoben werden, wenn die anderen Gesellschafter dagegen vorgehen.

3. Bestimmungen zur Geschäftsführung

Grundsätzlich gilt: Die Verantwortung wird von allen Gesellschaftern gemeinsam getragen, und zwar in ihrer Eigenschaft als einzelne Geschäftsführer. Im Gesellschaftsvertrag kann von den üblichen Regelungen abgewichen werden, etwa durch die Anordnung der Gesamtgeschäftsführung oder den Ausschluss einzelner Gesellschafter von der Geschäftsführung.

Für Gesellschafter, die von der Geschäftsführung und Vertretung ausgeschlossen sind, gilt ebenfalls das gesetzliche Wettbewerbsverbot.

4. Offene Handelsgesellschaft (oHG): Rechnungslegung

Das Handelsgesetzbuch dient als Grundlage für die Geschäftsführung. Dazu gehört unter anderem, dass Sie Jahresabschlüsse und Gewinn- sowie Verlustrechnungen erstellen.

5. Namensfindung für eine offene Handelsgesellschaft (oHG)

Die offene Handelsgesellschaft wird unter dem Namen einer Firma in das Handelsregister eingetragen und tritt im Geschäftsverkehr als solche auf. Bei der Namensfindung sind Ihrer Fantasie keine Grenzen gesetzt. In Frage kommen:

  • Personennamen,
  • Firmennamen
  • und Fantasienamen.

In jedem Fall ist die Endung oHG unerlässlich. Außerdem ist es wichtig, dass der Firmenname eindeutig ist und nichts Negatives über das Unternehmen aussagt. Zudem müssen Sie darauf achten, dass der Firmenname nicht zu Verwechslungen mit anderen Unternehmen führt.

6. Geschäftsbriefe

Ob Firmenname, Rechtsform, Ort der Gründung, Amtsgericht des Handelsregisters und Handelsregisternummer: Sorgen Sie dafür, dass alle relevanten Informationen in den Geschäftspapieren enthalten sind.

Zudem sind Sie dazu verpflichtet, die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu den Gesellschaftern eines Unternehmens offenzulegen.

7. Wie ist die Besteuerung geregelt?

Steuern auf das Einkommen von natürlichen Personen und Körperschaften fallen bei Personengesellschaften nicht an. Bedenken Sie auch, dass die Gewinne fair und transparent an alle Gesellschafter verteilt werden. Je nach Rechtsform der Personengesellschaft werden die Gewinnanteile der Gesellschafter entweder als Einkommen oder als Körperschaft besteuert.

Regelungen zur Erbschaftssteuer

Dabei behalten Sie im Blick, dass der Anteil an einer oHG im Rahmen des Betriebsvermögensfreibetrags und des Bewertungsabschlags nach § 13 a ErbStG erbschaftsteuerlich geltend gemacht wird.

Durch die zum 1. Januar 2009 in Kraft getretene Erbschaftsteuerreform wurde das Recht der Bewertung von Personengesellschaftsanteilen in gleicher Weise wie die Regelungen zur Bewertung von Kapitalgesellschaftsanteilen grundlegend geändert.

Ertragswerte sind entscheidend

Der Wert eines Unternehmens wird noch lange Zeit vor allem durch Verkäufe an fremde Dritte bestimmt werden. Zudem ist davon auszugehen, dass der Ertragswert weiterhin zur Ermittlung des Wertes herangezogen wird.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): Substanzwert

Der Substanzwert ist das absolute Minimum. Damit ist die Summe der Verkehrswerte aller einzelnen Vermögensgegenstände abzüglich der Schulden gemeint. Anstelle der früheren Begünstigung nach § 13 a ErbStG wird ein sogenannter Verschonungsabschlag gewährt.

Die einzelnen Gesellschafter der oHG werden steuerlich als Mitunternehmer angesehen. Zudem ist wichtig zu wissen, dass die Personengesellschaft als Ganzes nicht besteuert wird. Darüber hinaus wird der Anteil der Gesellschafter am Gewinn der Personengesellschaft individuell und pro Gesellschafter besteuert.

Die Nachteile einer oHG

Die Nachteile der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft sind die folgenden.

  • Gründerinnen und Gründer meiden diese Rechtsform unter anderem deshalb, weil sie dadurch persönlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Zwischen der oHG und ihren Gesellschaftern muss ein hohes Maß an Vertrauen bestehen.
  • Schließlich kann jeder der Gesellschafter für die oHG in eigenem Namen sprechen, sodass es schnell zu Unstimmigkeiten kommen kann.
  • Die Buchhaltung einer offenen Handelsgesellschaft ist aufwendiger als die einer GbR.

Offene Handelsgesellschaft (oHG): wesentliche Vorteile

Für die offene Handelsgesellschaft ist es von Vorteil, einen Handelsregistereintrag zu haben, da Banken, Lieferanten und andere Organisationen diese Art der Eintragung benötigen könnten. Da die Gesellschafter der oHG persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen haften, wird sie von Banken häufig als besonders kreditwürdig angesehen.

Ein weiterer Vorteil der Gründung einer offenen Handelsgesellschaft ist, dass kein Mindestkapital erforderlich ist und die Gesellschaft selbst sehr flexibel gehandhabt werden kann.

Foto(s): pixabay,com


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