Verletzung der Marke Explorer - Abmahnung von Hans Rix Handelsgesellschaft

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit einiger Zeit vertreten wir Mandanten, die eine Abmahnung von der Hans Rix Handelsgesellschaft und der Kanzlei Brödermann Jahn wegen Verletzung der Marke Explorer erhalten haben. Wir kennen den Gegner und das Vorgehen und bieten betroffenen Anbietern eine kostenlose Ersteinschätzung durch einen Fachanwalt an. 

Wenn Sie eine Abmahnung wegen der Marke Explorer erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung nutzen und uns die Abmahnung per E-Mail übersenden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

 

Abmahnung Marke Explorer  - worum geht es?

Gegenstand der Abmahnung der Hans Rix Handelsgesellschaft ist die angebliche Verletzung der Marke „Explorer“ durch den Vertrieb eines aufblasbaren Kanus. Hintergrund ist, dass die Hans Rix Handelsgesellschaft mbH seit Inhaberin diverser Explorer Marken ist. Hierbei geht es insbesondere um die angeblich seit 15 Jahren umfangreich benutzen Marken DE 30023949 sowie der Unionsmarken EM 10873644 und EM 014481725. Der Markenschutz bedeutet, dass grundsätzlich nur der Markeninhaber das Zeichen Explorer für die im Markenregister angegebenen Waren- und Dienstleistungen verwenden darf.

Verwendet ein Anbieter das Zeichen ohne Zustimmung des Markeninhabers, stellt dies grundsätzlich eine Markenrechtsverletzung dar. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die mit Explorer gekennzeichneten Boote selbst von einem Dritten (z.B. Großhändler) erworben hat. Ggf. können sich in solchen Fällen Regressansprüche gegen den Lieferanten ergeben.

 

Was wird angesichts der Markenverletzung gefordert

Im Rahmen einer knappen Frist wird die Abgabe einer umfangreichen Unterlassungserklärung sowie die Erstattung der Kosten der Abmahnung aus einem Gegenstandswert von 100.000 € gefordert. Dies bedeutet, dass Anwaltskosten und Auslagen in Höhe von netto 1.973,90 € gefordert werden. Hinzu kommen Auskunfts- und Schadenersatzansprüche. Der Markeninhaber kann nämlich zusätzlich Schadenersatz in Bezug auf die verkauften Exemplare verlangen. Dieser Anspruch wird regelmäßig nach der erteilten Auskunft beziffert.

 

Wie sollte man reagieren?

Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz kennen wir die markenrechtliche Abmahnung wegen der Marke Explorer bereits seit Jahren. Wir haben früh über diese Abmahnung berichtet:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-von-der-hans-rix-gmbh-und-broedermann-jahn-wegen-marke-explorer-erhalten_153782.html

https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/aktuelle_faelle/kostenlose-ersteinschaetzung-bei-abmahnung-von-hans-rix-handelsgesellschaft-mbh-broedermann-jahn/

Sollten Sie eine Abmahnung wegen Verletzung der Marken Explorer erhalten haben, empfehlen wir dringend, die Abmahnung durch einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz prüfen zu lassen. Das Markenrecht gehört zum Fachgebiet des Fachanwalts für gewerblichen Rechtsschutz. 

Unser Expertentipp:

  • Ruhe bewahren und die gesetzten Fristen beachten!
  • Keine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite durchführen!
  • Unterlassungserklärung nicht ohne Prüfung und Modifikation unterzeichnen!
  • Fachanwalt kontaktieren und kostenlose Ersteinschätzung nutzen!


Rechtsanwälte & Fachanwälte Dr. Wallscheid & Drouven – unsere Leistung für Sie:

Haben Sie oder Ihr Unternehmen eine Abmahnung, eine Klage, eine einstweilige Verfügung oder einen Mahnbescheid von der Hans Rix Handelsgesellschaft mbH und Kanzlei Brödermann Jahn  erhalten, stehen Ihnen die Anwälte von Dr. Wallscheid & Drouven bundesweit zur Verfügung. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung der Abmahnung und übersenden Sie uns die Abmahnung via E-Mail. Wir melden uns bei Ihnen und klären Sie über die Reaktionsmöglichkeiten auf. Diese Ersteinschätzung ist für Sie unverbindlich und selbstverständlich kostenlos.

Unsere Anwälte verfügen über Erfahrung aus vielen tausend Abmahnverfahren aus den Bereichen des Markenrechts, Urheberrechts sowie Wettbewerbsrechts. Ihr Vorteil ist unsere Spezialisierung:

  • erfahrene Fachanwälte beraten Sie bundesweit
  • durchgehend persönliche Ansprechpartner
  • Kostentransparenz von Anfang an durch Vereinbarung eines Pauschalhonorars
  • unkomplizierte und schnelle Kommunikation, auf Wunsch via E-Mail

Weitere Infos zum Markenrecht unter: https://www.muensteraner-rechtsanwaelte.de/rechtsgebiete/abmahnung/abmahnung-wegen-markenverletzung/



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