Offene Immobilienfonds: DEGI Europa und P2 Value - Grunderwerbssteuer belastet Anteile

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DEGI International und AXA Immoselect: Übergang an Depotbank 2014

Nach drei Jahren der Abwicklungsphase geht das Sondervermögen der Offenen Immobilienfonds an die Depotbanken über. Bei diesem Übertragungsakt wird Grunderwerbssteuer fällig. Hierfür stellen die Fonds Millionenbeträge zurück.

Die Übertragung von Immobilien kostet Geld. Dies gilt auch für Offene Immobilienfonds. So müssen Fonds für die im Portfolio befindlichen Immobilien, soweit diese somit noch nicht veräußert wurden, bei Übergang an eine Depotbank Grunderwerbssteuer entrichten. Dies betrifft Immobilien im In- und Ausland.

Nach einem Bericht der „Börsen Zeitung" wurden beim DEGI Europa Rückstellungen i. H. v. acht Millionen Euro für Gewerbesteuern gebildet. Beim P2 Value beläuft sich die Höhe der Rückstellung auf mehr als drei Millionen Euro. Dies belastet vor allem die Anteile der Anleger.

Welche Auswirkungen die Bildung der Rückstellung genau auf die Anteilspreise hat, kann bisher nicht gesagt werden. Sicher ist jedoch, dass die Anteile weiter an Wert verlieren werden.

DEGI International und AXA Immoselect - Übergang 2014

Die nächste Übertragung des Sondervermögens von Offenen Immobilienfonds findet 2014 statt. Hierbei stehen die beiden Fonds DEGI International und AXA Immoselect im Focus. Bei den beiden Immobilienfonds beläuft sich die aktuelle Auszahlungsquote nach Angaben von Scope auf gerade einmal 23 Prozent (DEGI International) und 10 Prozent (AXA Immoselect).

Hilfe für betroffene Anleger - Schadensersatzansprüche geltend machen

Betroffene Anleger von Offenen Immobilienfonds haben uns bereits übereinstimmend bestätigt, dass ihnen der Fonds als sichere Kapitalanlage verkauft wurde. Auf etwaige Risiken, wie sie sich aktuell realisieren, wurde nicht hingewiesen. Die Fonds wurden regelmäßig als risikofreie und regelmäßig als sichere Anlage beworben. Des Weiteren sind sich die betroffenen Anleger einig, dass sie bei Kenntnis der tatsächlich bestehenden Risiken keinesfalls in den Fonds investiert hätten.

Die IVA Rechtsanwalts AG berät Sie im Zusammenhang mit Offenen Immobilienfonds. Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob Sie mit Aussicht auf Erfolg Ihre Ansprüche durchsetzen können.

Weitere Informationen sowie rechtliche Hilfe finden Sie auf unserer Internetpräsens unter: www.anlegerschutz.ag

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft, Willy-Brandt-Platz 13, 68161 Mannheim

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