Offene Rechnung? Der Kunde, der nicht zahlt ist kein Kunde

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Welcher Unternehmer hat keine offenen Forderungen? Haben Sie nicht auch in irgendeinem Ordner oder Schublade Rechnungen, welche noch nicht bezahlt sind?

Es dürfte kaum einen Unternehmer geben, dem es nicht so geht. Aber machen wir uns nichts vor: Das Einziehen von Forderungen gehört in den seltensten Fällen zur Kernkompetenz Ihres Unternehmens. Diese liegt zu Recht auf anderen Gebieten.

Allerdings wird Gutmütigkeit beim Forderungseinzug bestraft, sei es durch Verwirkung, Verjährung oder den Umstand, dass Zuwarten Ihre Rechtsposition verschlechtert (z.B. Beweisvereitelung).

Schritt 1: Unsicherheiten beim Vertragsabschluss

Aus Anwaltssicht werden oft im Vorfeld Unsicherheiten gesetzt. Das Stichwort heißt hier Vertragssicherheit oder besser gesagt, VERTRAGSUNSICHERHEIT. Deshalb hier ein paar Anwaltstipps, damit Sie nicht die gleichen Fehler machen, wie viele andere vor Ihnen.

Eine Forderung ist nämlich immer nur so gut, wie sie dann auch beim Gericht durchgesetzt werden kann. Die Juristen sprechen davon, dass eine Forderung dargelegt und bewiesen werden muss.

Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:

  • Widerrufsrecht des Kunden?

Ihr Außendienstmitarbeiter lässt im Rahmen einer Kaltaquise einen Vertrag beim Kunden privat zu Hause unterschreiben. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird nicht erwähnt. Hier steht und fällt die Forderung mit der Frage, ob der Kunde den Vertrag widerruft, oder nicht. Da er nicht belehrt worden ist, kann dieser Widerruf auch noch wesentlich später erfolgen, z.B. wenn Sie sich im Gerichtsverfahren befinden.

  • Fehlender Bedenkenshinweis

Sie sagen dem Kunden, dass die Ausführung der Reparatur, so wie er diese wünscht, keinen Wert hat. Der Kunde besteht trotzdem darauf. Im Gerichtsverfahren will der Kunde nichts mehr davon wissen. Sie können nicht nachweisen, dass Ihrerseits auf die Bedenken hingewiesen worden ist und verlieren den Prozess.

  • Schuldanerkenntnis und Nachweis

Ihr Vertragspartner, eine GmbH, erkennt die Forderung am Telefon an, unterschreibt aber keine Anerkenntnis. Im Prozess wird die Forderung bestritten.

Anwaltstipp: Hier wäre es ein Einfaches gewesen, dem Vertragspartner per Fax eine Bestätigung folgenden Inhalts zu senden: "Wir bestätigen das Telefonat von heute, in welchem Sie die Forderung anerkannt haben und zugesagt haben, diese bis zum ......... zu bezahlen." Kommt hier kein Widerspruch, kann man die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens zu Grunde legen und den Prozess ohne Weiteres gewinnen.

  • Vorteile eines geplatzten Schecks

Besser ein schlechter Scheck, als eine schlechte Beweislage: Auch ein Scheck, der nicht gedeckt ist, kann wertvolle Hilfe bei der Durchsetzung einer Forderung leisten. Sie können dann nämlich im Urkundenprozess aus dem geplatzten Scheck vorgehen und wesentlich schneller zu einem Urteil kommen.

Das sind nur ein paar Beispiele dafür, wie man seine Forderung rechtssicher machen kann. Das Schlimmste was passieren kann ist jedoch, dass Sie entsprechende Vorleistungen erbracht haben und dann bei der Durchsetzung Ihrer Forderung daran scheitern, dass diese nicht rechtssicher ist.

Mit welchen Kunden machen Sie Geschäfte?

Und natürlich kommt es darauf an, mit wem Sie Geschäfte machen. Bekanntlich kann man nicht in den Kunden hineinsehen und kann somit nicht sofort erkennen, ob der Kunde für einen bestimmten Betrag gut ist, oder nicht.
Der Mann, der im Armani Anzug vor Ihnen steht, muss nicht immer auch in der Lage sein, Ihre Rechnungen bezahlen zu können.

Wir als Anwälte können ohne große Probleme und Aufwand sehr schnell sagen, ob eine Person solvent ist, oder aber insolvent. Das dauert keine halbe Minute, wenn es sein muss.

Es ist schon erstaunlich, wenn ein Handwerksbetrieb im guten Glauben Material auf der Baustelle einbaut und sich nicht im Voraus erkundigt, wie es mit dem Zahlungsverhalten des Kunden aussieht.

Unwirksame AGBs

Die Durchsetzung von offenen Forderungen steht und fällt oftmals mit der Wirksamkeit von Vertragsklauseln in den AGBs. Dabei wird oft verkannt, dass es hier unzählige Gerichtsurteile  gibt, wodurch einzelne Klauseln in AGBs immer wieder gekippt werden.

Es macht einfach keinen Sinn, sich irgendwo selbst AGBs zusammen zu schreiben. Das ist, als ob man sich auf ein unbekanntes Gebiet begibt, welches man aber kennen muss, weil Tretminen umgangen werden müssen.

Schritt 2: Wenn die Rechnung geschrieben ist

Wenn die Rechnung einmal geschrieben ist, lassen viele Unternehmer diese einfach liegen, nach dem Motto: Ich muss mich jetzt um „laufende Baustellen" kümmern. Vielleicht sollte man da einmal über den Spruch nachdenken: "Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde."

Die Mahnung

Dass eine Rechnung mindestens dreimal angemahnt werden muss, gehört ebenfalls in die Welt der Fabeln. Eine Mahnung reicht und dann befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug. Ab hier können Sie die Forderung ohne weiteres an Profis abgeben, welche sich dann um Ihre Forderung kümmern.

Sie sind nicht die Bank des Kunden

Oft werden dann die Zinsen vergessen oder man weiß nicht, was Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz genau bedeuten. Dann freut sich Ihr Kunde, denn günstiger bekommt er nirgendwo einen Kredit.

Warum tun Sie sich das mit dem Mahnbescheid an?

Das Erstellen von Mahnbescheiden gehört sicher nicht zu Ihrer Kernkompetenz, oder? Trotzdem versuchen sich tausende von Unternehmern immer wieder selbst mit diesen sagenhaften Vordrucken und wundern sich regelmäßig, dass irgendetwas falsch ausgefüllt worden ist, mit der Folge, dass nachgebessert werden muss und wertvolle Zeit verloren geht.

Dabei kann man ohne Weiteres mit dem Anwalt Vereinbarungen treffen, dass allein durch das Ausfüllen des Mahnbescheids noch keine Gebühren abgerechnet werden.

Vollstreckung und Frust

In der Vollstreckung werden nicht nur von Unternehmern Fehler gemacht, sondern auch von Anwälten. Es ist eben nicht damit getan, den Gerichtsvollzieher auf die Reise zu schicken. Durch die Reform von Vorschriften kann ein Schuldner heute die Zahlung länger herauszögern als früher.

Erfolgreiche Vollstreckung setzt eine umfassende Vorprüfung voraus, an welcher Auskunfteien, Detekteien und Anwälte beteiligt sein müssen. Dann wird die Vollstreckung effektiv.

Die Auskünfte der Auskunfteien werden wie ein Raster übereinander gelegt. Der Detektiv gibt seine Informationen dazu und der Anwalt sucht die richtige Möglichkeit aus, um die Forderung effektiv durchzusetzen. (z.B. vorläufiges Zahlungsverbot)

Neue Möglichkeiten beim Forderungseinzug

Es hat sich offenbar noch nicht überall herumgesprochen: Es gibt heute neue Möglichkeiten, seinen Forderungseinzug effektiver zu gestalten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist es jetzt unter Umständen auch möglich, dass ein Rechtsanwalt in Deutschland Forderungen auf Erfolgsbasis einzieht.



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