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OLG Dresden: Sparkasse hat bei Prämiensparverträgen Zinsen falsch berechnet

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Das Oberlandesgericht Dresden hat am 22.04.2020 entschieden,  dass die Sparkasse Leipzig bei Prämiensparverträgen über Jahrzehnte die Zinsen falsch berechnet hat. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Sachsen.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse unwirksam ist. Strittig war auch, wann Ansprüche der Kunden verjähren. Das Gericht urteilte nun im Sinne der Kunden: Die Verjährung beginnt erst mit der Beendigung des Sparvertrages, also mit der Auszahlung. Die Neuberechnung der Zinsen könnte daher bis ins Jahr 1994 zurückgehen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Dass die Beklagte Sparkasse, das Urteil nochmal angreifen wird, halten wir für wahrscheinlich.

Aktuell sind zahlreiche gleichgelagerte Verfahren bei Gerichten anhängig.Viele Banken haben vergleichbare Zinsanpassungsklauseln in ihren Sparverträgen.

Ärgerlich zudem: Auch 2020 kündigen viele Sparkassen nach wie vor Sparverträge der Kategorie „Prämiensparen flexibel“ oder ähnliche, gestaffelte Sparverträge. Laut Medienberichten sind inzwischen scheinbar mindestens 280.000 Verträge gekündigt worden. 190 regionale Sparkassen sollen sich von solchen, für sie teuren Sparverträgen getrennt haben.

Wenn Sie in einen solchen Sparvertrag eingezahlt haben, steht Ihnen möglicherweise eine Zinsnachzahlung zu - oftmals mehrere Tausend Euro. Kündigungen solcher Verträge sind oft angreifbar.

Als Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügen wir über jahrelange Erfahrung in solchen Fällen. Wenn auch Sie einen Sparvertrag abgeschlossen haben, lassen Sie sich hierzu in einem kostenlosen Erstgespräch beraten, vor Ort oder telefonisch.



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