OLG Düsseldorf: Foto von Fototapete ist keine Urheberrechtsverletzung
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Einige Fotografen haben zuletzt ein neues Geschäftsfeld entdeckt, indem sie Hotels abmahnten, die Bilder Ihrer Zimmer im Internet veröffentlichten, in denen Fototapete mit Motiven der Fotografen angebracht war.
OLG Düsseldorf: Konkludente Einwilligung durch den Fotografen
Das OLG Düsseldorf hat dieser Geschäftspraxis jetzt einen Riegel vorgeschoben.
Der Fotograf war der Meinung, beim Verkauf der Fototapete seien die Rechte der Vervielfältigung (§§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 16 Urheberrechtsgesetz (UrhG)) und der öffentlichen Zugänglichmachung (§§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, 19a UrhG) nicht eingeräumt worden. Vielmehr sei lediglich das Recht eingeräumt worden, die Tapete an die Wand anzubringen.
Das deckt sich zunächst mit dem Grundsatz, dass im Urheberrecht, wenn nichts anderes vereinbart wird, grundsätzlich nur die unbedingt notwendigen Rechte eingeräumt werden.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Urt. v. 08.02.2024, Az. 20 U 56/23) hat jedoch - für mich als Anwalt überraschend - äußerst lebensnah gedacht:
Das OLG stellte fest, dass sich der klagende Fotograf widersprüchlich verhält und damit gegen das Gebot von Treu und Glauben verstößt. Mit dem Verkauf der Tapete willige der Fotograf nämlich konkludent in eine übliche Nutzung ein. Und die umfasse neben dem bloßen Anbringen eben auch das Fotografieren des Raumen, in dem die Tapete angebracht sei.
Die Rechtsprechung zu Urheberrechten an Fototapeten ist uneinheitlich
Das OLG Düsseldorf hat mit diesem Urteil wichtige Klarstellungen zum Thema Fototapeten und Urheberrechte getroffen. Dies sollte sowohl Hoteliers als auch Fotografen bei ähnlichen Streitfällen helfen.
Höchstrichterlich ist diese Frage allerdings noch nicht entschieden. Daher kann es vorkommen, dass andere Gerichte den Sachverhalt anders entscheiden. So hat jüngst das Landgericht Köln einen Hotelier verurteilt, die Abbildung der Tapete zu unterlassen und 1.000 € Schadensersatz an den Fotografen zu zahlen.
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