Longchamp Abmahnung wegen Nachahmung der "Le Pliage"-Tasche: Was tun?
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Longchamp geht gegen Nachahmer der berühmten "Le Pliage"-Tasche vor. Die Kanzlei Klaka aus München versendet im Auftrag des französischen Unternehmens Abmahnungen an Händler, die Taschen anbieten, die der "Le Pliage"-Tasche zu ähnlich sehen. Dabei beruft man sich nicht auf eine Markenverletzung, sondern auf den wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz.
Was ist der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz?
Der wettbewerbsrechtliche Leistungsschutz, auch Nachahmungsschutz genannt, schützt Produkte, die durch ihre Gestaltungsmerkmale eine gewisse Eigenart und Bekanntheit erlangt haben. Dies ist bei der "Le Pliage"-Tasche der Fall, die durch ihre faltbare Form, die Lederlaschen und den Trageriemen mit Ledersteg.
Was fordert Longchamp in der Abmahnung?
In der Abmahnung fordert Longchamp in der Regel:
- Unterlassungserklärung: Sie verpflichten sich, die beanstandeten Produkte nicht mehr anzubieten und zu verkaufen.
- Kosten: Sie müssen die Kosten der Abmahnung tragen, d.h. die Anwaltsgebühren von Longchamp.
- Schadensersatz: In einigen Fällen kann Longchamp auch Schadensersatz fordern.
Neben der Unterlassungserklärung und den Kosten kann Longchamp in der Abmahnung auch den Vernichtungsanspruch geltend machen. Das bedeutet, dass Sie die beanstandeten Produkte vernichten (lassen) müssen. In der Regel fordern Klaka Rechtsanwälte zu diesem ZWeck die Herausgabe der Taschen.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung von Longchamp erhalten?
- Bleiben Sie ruhig und handeln Sie nicht übereilt.
- Lesen Sie die Abmahnung sorgfältig durch.
- Wenden Sie sich an einen Anwalt für Wettbewerbsrecht. Ein Anwalt kann Ihnen die Abmahnung erklären und Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.
- Nicht ohne Anwalt auf die Abmahnung reagieren! Eine Unterlassungserklärung sollte nur mit anwaltlicher Beratung abgegeben werden. Andernfalls riskieren Sie, dass Longchamp gerichtliche Schritte gegen Sie einleitet.
Kanzlei Klaka
Die Kanzlei Klaka ist auf den Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes spezialisiert und vertritt Longchamp seit vielen Jahren. Sie ist daher mit den Besonderheiten der "Le Pliage"-Abmahnungen bestens vertraut.
Zusammenfassend:
Wenn Sie eine Abmahnung von Longchamp wegen der Nachahmung der "Le Pliage"-Tasche erhalten, sollten Sie sich umgehend an einen Anwalt für Wettbewerbsrecht wenden. Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt werden.
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