OLG Düsseldorf: Schadenersatz im VW-Abgasskandal EA 189 kann immer noch durchgesetzt werden

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Im Abgasskandal um Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Dieselmotor EA 189 können immer noch Ansprüche auf Schadenersatz geltend gemacht werden. Nach mehreren Landgerichten und den Oberlandesgerichten Koblenz, Oldenburg und Stuttgart hat mit dem OLG Düsseldorf ein weiteres Oberlandesgericht mit Urteil vom 15. Juni 2021 bestätigt, dass im Dieselskandal immer noch der sog. Restschadenersatzanspruch gem. § 852 BGB besteht (Az.: I-23 U 189/20).

Vorteil für den geschädigten Käufer: „Hier tritt die Verjährung nicht drei Jahre nach Kenntnis des Anspruchs ein, sondern erst zehn Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs mit einer illegalen Abschalteinrichtung. In vielen Fällen lassen sich bei Fahrzeugen mit dem Motor EA 189 daher immer noch Schadenersatzansprüche durchsetzen“, erklärt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

In dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf ging es um den Schadenersatzanspruch bei einem VW Polo TDI mit dem Dieselmotor EA 189. Der BGH hatte bereits im Mai 2020 entschieden, dass VW sich bei diesen Fahrzeugen durch die Abgasmanipulationen grundsätzlich schadenersatzpflichtig gemacht hat.

Auch das OLG Düsseldorf bestätigte im vorliegenden Fall, dass der Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt worden sei. Allerdings hatte er erst 2020 Klage eingereicht. Sein deliktischer Schadenersatzanspruch sei daher bereits verjährt. Es bestehe aber immer noch der sog. Restschadenersatzanspruch nach § 852 BGB, so das OLG. Danach muss derjenige, der durch unerlaubte Handlung auf Kosten eines anderen etwas erlangt hat, diesen Schaden ersetzen. Dieser Anspruch verjährt erst zehn Jahre nach seiner Entstehung und damit zehn Jahre nach Abschluss des Kaufvertrags. Auf diesen Anspruch könne sich der Kläger berufen, entschied das OLG Düsseldorf. Die Revision hat es nicht zugelassen.

„VW kann sich nicht auf Verjährung verlassen und den Abgasskandal zu den Akten legen. Die Urteile der Oberlandesgerichte zeigen, dass Schadenersatzansprüche nach wie vor durchgesetzt werden können“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



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