OLG Düsseldorf will Sparkasse zur Zahlung von über 12.000 Euro verurteilen

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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Hinweis vom 14.06.2017 (I-16 U 111/16) darauf hingewiesen, dass es ein Urteil des Landgerichts Wuppertal aufheben und die beklagte Sparkasse zur Zahlung von € 12.819,80 verurteilen möchte. Dem Verfahren war der Widerruf eines Darlehensvertrags vorausgegangen.

Sachverhalt

Die Kläger hatten im Juli 2015 ihren Kreditvertrag bei der beklagten Sparkasse widerrufen. Den Widerruf stützten die Kläger auf eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, die mitteilte, dass die Frist für den Widerruf „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginne. Den Widerruf wies die Sparkasse als unbegründet zurück.

Zum Verfahren

Mit der von Rechtsanwalt David Stader vor dem Landgericht Wuppertal erhobenen Feststellungsklage verfolgten die Verbraucher ihr Ziel, den Widerruf durchzusetzen, weiter, wobei das Darlehen im Laufe des Verfahrens gegen die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung unter Vorbehalt abgelöst wurde. Die sodann in eine auf Zahlung von € 12.819,80 geänderte Zahlungsklage wies das Landgericht noch als unbegründet ab.

Die von RA David Stader eingelegte Berufung wird nach Ansicht des Oberlandesgerichts Düsseldorf weit überwiegend Erfolg haben. Das Urteil des Landgerichts ist fehlerhaft. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 12.07.2016, XI ZR 564/15) hatte das Landgericht nicht berücksichtigt.

Sparkasse muss Vorfälligkeitsentschädigung erstatten

Aufgrund des wirksamen Widerrufs muss die Sparkasse die erhaltene Vorfälligkeitsentschädigung wieder zurückzahlen.

Abgelehnten Widerruf durchsetzen

Kunden von Sparkassen, die im Zeitraum von 2002 bis 2008 Kreditverträge abgeschlossen und bis zum 20.06.2016 widerrufen haben, können ihr Kreditwiderrufsrecht mit sehr guten Erfolgsaussichten gerichtlich durchsetzen. Die Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung ist durch den BGH bestätigt. Der Einwand der Verwirkung greift nur in Ausnahmefällen. Durch den Widerruf kann eine Vorfälligkeitsentschädigung vermieden oder erstattet werden. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte prüfen Verträge kostenlos auf die Möglichkeit eines Widerrufs. Sprechen Sie uns an.


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