OLG Frankfurt am Main urteilt gegen die Mercedes Benz Bank, Widerruf des Autokredites geht durch

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Seit den bahnbrechenden Urteilen des EuGH`s und des BGH`s werden immer mehr deutsche Autobanken auf Rückabwicklung verurteilt.

Nun hat es erneut die Mercedes-Benz Bank AG getroffen. Diesmal hat ein deutsches Oberlandesgericht gegen die Autobank entschieden.

Insoweit hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 09.09.2022, Aktenzeichen 19 U 309/21, rechtskräftig entschieden, dass der klagende Kunde der Mercedes-Benz Bank AG über den sogenannten Widerrufsjoker alle auf seine Fahrzeugfinanzierung gezahlten Zinsen und die Kosten für eine abgeschlossene Versicherung zurückverlangen kann.

Nach Feststellungen des Oberlandesgerichtes, hat die beklagte Autobank nicht oder nicht ordnungsgemäß über das nach § 495 Abs. 1 BGB bestehende Widerrufsrecht informiert.

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nahm hierbei Bezug auf die Rechtsprechung des EuGH und des BGH.


Hier ist insbesondere die Entscheidung des BGH vom 12.04.2022, XI ZR 179/21, zu nennen.

Auch dort hat der BGH ein Kreditvertrag eine Autobank beurteilt.

Vor dem Hintergrund der BGH-Entscheidung vom 12.04.2022, hatte beispielsweise das Landgericht Stuttgart schon die Mercedes-Benz Bank AG zur Rückabwicklung des Autokredites verurteilt  (Urteil vom 23.06.2022, Az. 12 O 223/12).

Vor dem Hintergrund der rechtskräftigen Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, empfiehlt Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Eser, Autoverträge mit der Mercedes-Benz Bank zeitnah von einem im Bankrecht spezialisierten Anwalt prüfen zu lassen.

Es finden sich immer wieder rechtlich angreifbare Formulierungen, die zu einer kompletten Rückabwicklung des Vertrages führen. Nach den Erfahrungen von Rechtsanwalt Eser, kann ein Widerruf zu einem erheblichen Vorteil von bis zu 25 % des Kaufpreises führen.

Dieses Geld sollte man den Autobanken nicht schenken, so Rechtsanwalt Eser weiter.

Darlehensnehmer sollten ihre Kreditverträge prüfen bzw. prüfen lassen.

Die allermeisten Rechtschutzversicherer übernehmen die Kosten.

"Unsere Erfahrung zeigt, dass zur Durchsetzung des eigenen Rechts die Einschaltung eines Rechtsanwalts erforderlich ist. Wir vertreten seit Jahren zahlreiche Mandanten erfolgreich in Fragen von Widerrufsfällen und verfügen daher entsprechende Erfahrung", so Rechtsanwalt Eser.

Da die Ansprüche verjähren, sollte schnell gehandelt werden. Verbraucher sollten eine Individualklage erheben.


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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Eser ist mit seinem hoch spezialisierten Team bereits seit mehr als 17 Jahren als Anlegerschutzkanzlei überwiegend auf den Gebieten des Kapitalanlage- und Bankrechts tätig. Bundesweit erfolgt die Vertretung von geschädigten Anlegern gegenüber Beteiligungsgesellschaften, Banken und Vermittlern.

Foto(s): Photo by MediaEcke on Unsplash

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