OLG Köln bestätigt Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes Benz-Bank

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Widersprüchliche Angaben zu den Zinsen ermöglichen den Widerruf eines Kreditvertrags mit der Mercedes Benz-Bank auch noch Jahre nach Abschluss. Das macht ein Urteil des OLG Köln vom 8. Juli 2020 deutlich (Az.: 13 U 20/19). 

Vor dem OLG Köln ging es um den Widerruf eines Verbrauchers, der im Oktober 2016 einen Kreditvertrag zur Finanzierung eines Mercedes C 220 CDI mit dem Mercedes Benz-Bank geschlossen hatte. Im März 2018 erklärte er den Widerruf des Darlehensvertrags und begründete dies mit fehlerhaften Angaben in der Widerrufsinformation. 

Das OLG Köln folgte der Argumentation des Klägers und hält den Widerruf für wirksam. Denn die von der Mercedes Benz-Bank verwendete Widerrufsbelehrung sei in einem Punkt falsch gewesen, so dass die 14-tägige Widerrufsfrist nicht in Lauf gesetzt wurde. 

Das OLG Köln bemängelte die Angaben der Bank zu den Zinsen im Falle eines Widerrufs. In der Widerrufsinformation heißt es dazu unter dem Abschnitt „Widerrufsfolgen“, dass beim Widerruf eines bereits ausgezahlten Darlehens für die Zeit zwischen Auszahlung und Rückzahlung ein Zinsbetrag von 0,70 Euro zu zahlen ist. In den AGB der Bank heißt es dazu unter Punkt IX allerdings, dass der Darlehensnehmer bei einem Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist keine Sollzinsen zu entrichten habe. Diese Angaben seien einerseits widersprüchlich und andererseits sei die Angabe in der Widerrufsinformation falsch. Fehler in einer Widerrufsinformation ließen sich nicht durch zutreffenden Angaben an anderer Stelle im Vertrag heilen, stellte das OLG Köln klar. 

Das Landgericht Köln, das sich örtlich nicht für zuständig hielt und primär deshalb die Klage abgewiesen hatte, muss nun erneut entscheiden. Auch darüber, ob die Bank nach erfolgreichem Widerruf Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat. 

Da es sich bei Autokrediten häufig um ein sog. verbundenes Geschäft handelt, wird nach einem erfolgreichen Widerruf sowohl der Darlehensvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. „Der Verbraucher gibt dann das Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegenzug seine gezahlten Raten inklusive  Anzahlung zurück. Umstritten ist, ob die Bank einen Anspruch auf Wertersatz für die gefahrenen Kilometer hat“, erklärt Rechtanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte. 

Auch das OLG Brandenburg hat in zwei Urteilen bestätigt, dass sich Kredite mit der Mercedes Benz-Bank noch widerrufen lassen (Az.: 4 U 7/19 und 4 U 8/19). Das OLG hielt in beiden Fällen die Angaben zur Vorfälligkeitsentschädigung für unzureichend. 

„Der Widerruf kann gerade in Zeiten von Abgasskandal und Fahrverboten eine interessante Möglichkeit sein, aus dem Vertrag auszusteigen und sein Auto loszuwerden“, so Rechtsanwalt Gisevius. Dabei ist es für den Widerruf unerheblich, ob das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Voraussetzung für den Widerruf ist lediglich, dass die Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. 

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