OLG Naumburg sieht unzulässige Abschalteinrichtung beim VW T6

  • 2 Minuten Lesezeit

Das OLG Naumburg hat bereits mit Urteil vom 9. April 2021 entschieden, dass VW auch beim Dieselmotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verwendet habe und wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadenersatz leisten müsse (Az.: 8 U 68/20). In dem Verfahren ging es um einen VW Golf VII mit der Abgasnorm Euro 6. Jetzt hat das OLG Naumburg mit Beschluss vom 19. Juli 2021 deutlich gemacht, dass es auch bei einem VW T6 Multivan mit SCR-Katalysator von der Verwendung einer unzulässigen Funktion ausgeht und dem Kläger voraussichtlich Schadenersatz zusprechen wird (Az.: 8 U 11/21).

Der Dieselmotor EA 288 ist der Nachfolgemotor des durch den Dieselskandal bekannt gewordenen Motors EA 189. Er wird in Dieselfahrzeugen der Konzernmarken VW, Audi, Seat und Skoda bis zwei Liter Hubraum eingesetzt, u.a. auch im VW T6.

In dem Verfahren vor der OLG Naumburg ging es um einen VW T6 mit dem Motor EA 288 und der Abgasnorm Euro 6. Ein Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamts liegt für das Modell nicht vor. Der Kläger machte dennoch Schadenersatzansprüche wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung geltend.

Das OLG Naumburg machte nun deutlich, dass es der Argumentation des Klägers folgen wird. Er habe hinreichend dargelegt, dass auch bei dem VW T6 eine unzulässige Funktion verwendet werde, durch die die Abgasreinigung im Prüfmodus verändert wird. Durch die Fahrkurvenerkennung werde erkannt, wenn sich das Fahrzeug im Prüfmodus befindet. Dann werde die Abgasrückführungsrate verändert und die AdBlue-Zufuhr erhöht, um sicherzustellen, dass die Grenzwerte für den Stickoxid-Ausstoß eingehalten werden, so das OLG Naumburg.

Wie stark sich dadurch das Emissionsverhalten im Straßenverkehr ändere, sei unerheblich. Eine Funktion, die dazu diene, auf dem Prüfstand ein anderes Emissionsverhalten zu erreichen als unter normalen Bedingungen im Straßenverkehr sei unzulässig, machte das Gericht deutlich.

„Auch der EuGH hat mit Urteil vom 17.12.2020 klar gemacht, dass Abschalteinrichtungen, die dazu führen, dass der Emissionsausstoß im Straßenverkehr höher ist als im Prüfmodus, grundsätzlich unzulässig sind“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius, BRÜLLMANN Rechtsanwälte.

Neben dem OLG Naumburg hatte auch das OLG Köln mit Versäumnisurteil vom 19. Februar 2021 entschieden, dass auch im Motor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung verbaut ist und VW Schadenersatz leisten muss (Az.: 19 U 151/20).

Rechtsanwalt Gisevius hat für Käufer eines VW T6 bereits Schadenersatzansprüche durchgesetzt. Mehr dazu unter https://www.oeltod-anwalt.de/

Die Kanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte ist Kooperationspartner der IG Dieselskandal und bietet Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Möglichkeiten an. Sprechen Sie uns an.

 Mehr Informationen: https://bruellmann.de/abgasskandal



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius

Beiträge zum Thema