Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG: Rechte der Anleger

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Der 2009 aufgelegte Fonds hat wie viele andere Schiffsfonds mit der anhaltenden Schifffahrtskrise zu kämpfen. Über 1000 Anleger investierten in den Fonds des Emissionshauses Jan Luiken Oltmann Gruppe Verwaltungs GmbH. Ab einer Mindestbeteiligung von 15.000 EUR konnten sich Anleger an dem geschlossenen Fonds beteiligen. Der Fonds ist als Dachfonds konzipiert, welcher in mindestens eine Einschiffgesellschaft (Zielfonds) investieren sollte. 

Laut dem Emissionsprospekt ist eine ordentliche Kündigung der Beteiligungsgesellschaft gemäß § 12 der Gesellschaftsverträge erstmalig zum 31. Dezember 2020 möglich. Vor diesem Zeitpunkt können Anleger dadurch ausscheiden, dass die Kommanditanteile durch Rechtsgeschäft oder Erbfall übertragen werden.

Ausschüttungen flossen bisher kaum, der Verlauf des Fonds bleibt hinter den positiven Prognosen, die damals einen Teil der Anleger überzeugten, zurück. Im Rahmen eines Sanierungskonzeptes führte der Dachfonds eine Kapitalerhöhung durch. Die Zukunft des Fonds ist ungewiss.

Der aktuelle Kurs am Zeitmarkt liegt bei rund 27 %. (deutsche-zweitmarkt.de, 18.06.2018, https://handel.deutsche-zweitmarkt.de/meinhandel/wi/fondsdetails?2&tid=Q0aaqPqh98E77-zO5kFoLg)

Mehrere Anleger haben sich bereits an unsere Fachkanzlei gewandt und im Rahmen unserer kostenfreien und unverbindlichen Ersteinschätzung ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt bekommen.

Ihnen stehen als Anleger mehrere Rechte zu, über die Sie sich informieren sollten.

Über die Ergebnisse der Verfahren, die wir für Anleger des Oltmann Gruppe Dachfonds Nr. 2 GmbH & Co. KG bereits führen, werden wir berichten.

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