OneCoin – Erste Klage gegen Zahlungsdienstleister IMS

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Wie schon zuvor berichtet, hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf die „Interessengemeinschaft Onecoin“ ins Leben gerufen. Die Interessengemeinschaft richtet sich an Kapitalgeber, die in die vermeintliche Kryptowährung investiert hatten, und nun das eingesetzte Kapital zurückholen möchten.


Erste Klage auf Rückerstattung gegen Zahlungsdienstleister IMS eingereicht

Nun haben die Fachanwälte die erste Klage gegen die IMS International Marketing Service GmbH eingereicht. Bei der Firma handelt es sich um den Zahlungsabwickler der OneCoin Ldt.

Zahlreiche Anleger hatten ihr Geld auf eines der Konten der IMS bei der Kreissparkasse Steinfurt, der Commerzbank AG oder der Deutschen Bank eingezahlt. Es stellte sich heraus, dass die IMS GmbH die eingesammelten Gelder an Offshore-Firmen und Konten in der ganzen Welt weiterleitete. Anlegern, die das für OneCoin bestimmte Geld auf das Konto der IMS GmbH überwiesen haben, stehen Schadenersatzansprüche gegen die Firma aus dem Münsterland zu.


Anlegergelder auf dem Konto der IMS eingefroren

Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist bereits gegen die OneCoin und den Zahlungsvermittler IMS vorgegangen. Von den geschätzten 360 Millionen Euro, die über die IMS vereinnahmt wurden, hat die BaFin einen Teil der Gelder eingefroren. Derzeit befinden sich noch ca. 29 Millionen Euro auf den gesperrten Konten der IMS.


Geschädigte Investoren können sich weiterhin der Interessengemeinschaft anschließen

Um die Ansprüche der geschädigten Investoren zu bündeln hat die Kanzlei Bender & Pfitzmann die Interessengemeinschaft OneCoin gegründet. Hier erhalten Anleger Informationen, welche Möglichkeiten es gibt, ihr Kapital zurückzuerhalten. Nehmen Sie also jetzt Kontakt auf und nutzen Sie die kostenlose Erstberatung.


Jetzt spezialisierte Kanzlei mit kostenloser Erstberatung einschalten

Die im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann aus Düsseldorf bietet Anlegern, die in OneCoins investiert haben, eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger mit geschlossenen Fonds und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


Weitere Informationen zum Thema OneCoin finden Sie hier.


Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB

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40221 Düsseldorf

T: 0211-16459440

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E: info@bender-pfitzmann.de



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